Offener Brief zur Situation nach dem OVG-Urteil am 19. Dezember

Herne, 2006-12-21

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadtverordnete,

der Arbeitskreis Forensik hat sich gestern intensiv mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster und den sich daraus ergebenden Konsequenzen auseinandergesetzt und mich gebeten, in seinem Namen an Sie folgende Stellungnahme zu übersenden.

  1. Mit der Zurückweisung der Berufung ist die Stadt Herne auch in zweiter Instanz mit allen ihren rechtlichen Einwänden gescheitert. Mit der Feststellung, dass der Klinikbau nach § 34 BauGB zulässig ist, entfällt der materielle Grund der Klage: die Planungshoheit der Gemeinde wird nicht angetastet. Zugleich hat das OVG aber auch klargestellt, dass es die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vollkommen teilt, nach der das Vorhaben des Landes auch nach § 37 BauGB zulässig wäre. Die Nichtzulassung der Revision ist folgerichtig und selbst die Aussichten, dass auch nur die Beschwerde dagegen vor dem Bundesverwaltungsgericht Erfolg haben könnte, sind minimal. — Die forensische Klinik wird in Herne gebaut werden.
  2. Es ist nun wichtig, nach vorne zu schauen. Die Bauplanung steht bis ins Detail; der Bauantrag ist gestellt. In zwei bis drei Jahren bereits wird die Klinik in Betrieb gehen. Mit dieser für viele Menschen in Herne angstbehafteten Perspektive gilt es, aus der derzeitigen Situation in der verbleibenden Zeit das Beste zu machen. Der Arbeitskreis Forensik sieht die folgenden wichtigen Aufgaben:
    1. Die Einwohnerinnen und Einwohner Hernes, insbesondere jene in der Umgebung der neuen Klinik, müssen mit der kommenden Einrichtung versöhnt werden. Ohne ein Mindestmaß an Akzeptanz in seinem Umfeld kann ein forensisch-psychiatrisches Krankenhaus nicht seine volle Leistungsfähigkeit entfalten. Es muss der Boden bereitet werden für ein Vertrauen in die Professionalität und in das Verantwortungsbewusstsein der Institution wie ihrer Mitarbeiter in ihrem Bemühen um die Besserung und Wiedereingliederung der Patienten. Selbstverständlich muss die Klinik selbst in ihrer Arbeit dieses Vertrauen rechtfertigen und ihre Ziele und Vorgehensweisen transparent machen!
    2. Dies leitet über zur zweiten wichtigen Aufgabe, denn eine ganz zentrale Vermittlungsinstanz zwischen Klinik und Bevölkerung ist der Klinikbeirat, in der Phase vor Inbetriebnahme: der Planungsbeirat. Der Arbeitskreis Forensik bittet die zur Zeit nicht im Planungsbeirat vertreten Fraktionen im Rat der Stadt dringend, die ihnen vom Träger der zukünftigen Klinik, dem LWL, freigehaltenen Plätze in diesem Gremium einzunehmen. Darüber hinaus hat der Rat der Stadt nach § 4, Abs. 3 des Maßregelvollzugsgesetzes NRW das Recht, weitere Mitglieder des Beirates vorzuschlagen – insbesondere fehlen noch Vertreterinnen und Vertreter aus der Nachbarschaft der kommenden Klinik. Die Kürze der noch verbleibenden Frist bis zur Inbetriebnahme macht einerseits deutlich, dass im Planungsbeirat nicht mehr vieles bewegt werden kann, andererseits ist deshalb eine Mitarbeit umso dringender, um überhaupt noch Einfluss nehmen zu können. Wichtige und mit dem Land strittige Fragen gibt es genug: bislang fehlt bspw. in den Planungen eine Turnhalle, die von den Therapeuten für unbedingt notwendig gehalten wird, und es geht darum, ob und wie die fiskalisch angestrebten Einsparungen bei den Betriebskosten ohne Einbuße an therapeutischer Qualität umgesetzt werden können.
    3. Ein wesentlicher Einflussfaktor für die Nachhaltigkeit von Therapieerfolgen in den forensischen Kliniken ist die Qualität der Nachsorge in den psychosozialen Einrichtungen und Diensten der Entlassgemeinden. In Herne und in den anderen sieben Städten des Landgerichtsbezirks wird bereits forensische Nachsorge betrieben. Deren Qualität kann entscheidend verbessert werden durch eine intensivere Vernetzung untereinander und mit der zukünftigen Klinik. Der Stadtverwaltung Herne mit ihrer Koordinationsfunktion in der lokalen Gemeindepsychiatrie kommt dabei eine Schlüsselrolle zu, die u. a. mit einer vom Land geförderten Qualifizierung der Nachsorgeeinrichtungen, enger Zusammenarbeit mit den Nachbarstädten und einer Fortschreibung des Psychiatrieplans von 1986 ausgefüllt werden sollte.
  3. Der Arbeitskreis Forensik beschäftigt sich nun bereits seit fast sechs Jahren intensiv mit den oben angesprochenen und auch mit darüber hinausweisenden Fragen. Er ist gerne bereit – und bietet hiermit ausdrücklich an –, Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen und Sie bei der Verfolgung der anstehenden Aufgaben nach seinen Kräften zu begleiten. Insbesondere die Versöhnung der Anwohnerinnen und Anwohner, ihre Informierung, das Gespräch mit ihnen über ihre Einwände und Befürchtungen ist ihm ein ganz wesentliches Anliegen. — Ich würde mich freuen, wenn Sie dieses Angebot und unsere oben dargelegten Gedanken in Ihre eigenen Überlegungen zur derzeitigen Situation einbeziehen würden.

Mit freundlichen Grüßen
und den besten Wünschen zum Jahreswechsel

Klaus Marquardt
Arbeitskreis Forensik Herne