AK Forensik

I n f o r m a t i o n

Herne, den 21. Dezember 2006

Offener Brief an Rat und Verwaltung der Stadt Herne nach OVG-Urteil

Der Arbeitskreis Forensik in Herne hat heute in einem offenen Brief an Rat und Verwaltung der Stadt eine Stellungnahme zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster v. 19.12. abgegeben. Er stellt darin fest, dass die Stadt auch in zweiter Instanz mit allen ihren rechtlichen Einwänden gescheitert und ihr der Weg in eine dritte Instanz jenseits vernünftiger Zweifel versperrt ist. In Herne wird daher eine forensische Klinik errichtet werden.

Vor diesem Hintergrund hält es der Arbeitskreis Forensik für angemessen, dass die Stadt und die politischen Parteien den Blick nach vorne richten und sich drei wichtigen Aufgaben stellen: 1) die Einwohnerinnen und Einwohner Hernes müssen im Interesse einer guten Arbeit der kommenden Klinik mit ihr versöhnt werden; 2) die Fraktionen im Rat der Stadt sollten die für sie freigehaltenen Plätze im Planungsbeirat einnehmen und die verbliebenen Gestaltungsspielräume nutzen; 3) die Verwaltung sollte ihre Koordinierungsfunktion innerhalb der Gemeindepsychiatrie für eine Vernetzung und Qualifizierung der forensischen Nachsorge und für eine entsprechende Zusammenarbeit im gesamten Landgerichtsbezirk Bochum einsetzen.

Der AK Forensik bietet Rat und Verwaltung ausdrücklich seine Mithilfe an.


Anhang: Offener Brief