Herne, 17. November 2004


 

Klaus Marquardt

»Missverstanden« wäre noch geprahlt

Medienberichte über forensische Nachsorge

Inhalt:

 
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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

warum wollen wir heute das neue Landeskonzept zur forensischen Nachsorge und die Rolle, die dem »Stützpunkt Nachsorge« darin zukommt, vorstellen? Der Arbeitskreis Forensik hat sich immer wieder über forensische Nachsorge informiert und hat auch immer wieder öffentlich auf ihre Bedeutung für die Wiedereingliederung der Patienten und die Sicherheit der Bevölkerung hingewiesen. Bereits kurz nach seiner Gründung im März 2001 sind wir in Herne auf das Thema gestoßen. Es werden vielleicht nicht alle Anwesenden wissen, aber seit einem vom Bundesgesundheitsministerium in den Jahren 1989-1993 finanzierten Modellprojekt zur forensischen Nachsorge gibt es in Herne eine Außenstelle des Westfälischen Zentrums für Forensische Psychiatrie in Lippstadt-Eickelborn. Und vor zweieinhalb Jahren haben wir den Leiter der Dürener Forensischen Ambulanz, die zeitgleich ebenfalls in einem Modellprojekt entstanden ist, zu einem Vortrag nach Herne eingeladen.

Als sich der AK Forensik am 6. Juni 2001 dem Psychosozialen Plenum als neues Mitglied vorstellte, habe ich an die Frühjahrstagung der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie (DGSP) zwei Jahre zuvor in Bochum erinnert, die unter dem Titel stand: »Forensik im Abseits«. Von dieser Tagung stammt die sogenannte Bochumer Erklärung, aus der ich heute erneut zustimmend einige Stellen zitieren möchte:

  1. Eine beträchtliche Zahl ehemaliger Forensiker wird durch freie Träger in Wohnungen, Wohnheimen und durch andere sogenannte komplementäre Dienste und Einrichtungen betreut. […]
  2. Freie Träger müssen durch die Bereitstellung entsprechender Ressourcen (Personal, Fortbildung, Supervision …) ermutigt werden, verbindliche Arbeitsbündnisse mit den Maßregelvollzugskliniken einzugehen. […]
  3. […] Zu fordern ist weiterhin die Finanzierung von Nachsorgeambulanzen, zu deren Aufgabe es gehört, die Betreuung von Forensikpatienten durch komplementäre Einrichtungen vorzubereiten und freie Träger bei der Betreuung dieser Patienten zu beraten und zu unterstützen.

Weil wir uns diese Überlegungen der DGSP zu Eigen machten, haben wir aufmerksam verfolgt, dass im Jahr 2002 im Rahmen einer ansonsten eher überflüssigen Novellierung des Maßregelvollzugsgesetzes NRW ein Vorschlag der CDU-Landtagsfraktion, den die beiden Landschaftsverbände in der Anhörung vehement unterstützten, Gesetzeskraft erlangt hat: die Pflicht des Landes zur Finanzierung einer ausreichenden forensischen Nachsorge. Im Frühjahr dieses Jahres erhielten wir dann Kenntnis vom Modellprojekt »Stützpunkt Nachsorge«, das die Träger der freien Wohlfahrtspflege in NRW unter Federführung des PARITÄTISCHEN durchführen. Nach Kennenlernen des Projektkonzepts war es für uns selbstverständlich, dass wir das Vorhaben im Rahmen unserer Möglichkeiten unterstützen würden. Ein erster Schritt war das Unterzeichnen der Unterstützerliste, wobei wir erfreut waren, dass wir zu den Erstunterzeichnern gerechnet wurden.

Als dann aber nach der »Spatenstich-Tagung« des Projekts am 1. Juni, in deren Verlauf es der Öffentlichkeit und dem Fachpublikum vorgestellt wurde, die angekündigte Veröffentlichung der Unterstützerliste wochen-, monatelang ausblieb, fragten wir nach. Und wir bekamen zu unserer Bestürzung zu hören, dass aufgrund einer äußerst negativen Berichterstattung nach der Tagung einige unterzeichnete Einrichtungen kalte Füße bekommen hatten — man erinnerte sich an den Brandanschlag auf ein Gebäude in Düren-Birkesdorf im Jahr 1997, in das eine forensische Wohngruppe einziehen sollte. Wie sich vielleicht die Anwesenden aus Herne erinnern, hat vor einigen Wochen die örtliche Bürgerinitiative gegen die geplante forensische Klinik in den Kommunalwahlkampf mit Plakaten und Flugblättern eingegriffen, in denen teilweise ebenfalls in grotesker Weise der Sinn forensischer Nachsorge entstellt wurde. Und hier sind wir dann fündig geworden, was die Quelle, oder sagen wir: eine Quelle, der Negativberichterstattung gewesen ist: ausgerechnet der öffentlich-rechtlich verfasste WDR.

 
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Und dessen Sendung, ein Beitrag im politischen Magazin Westpol des WDR-Fernsehens vom 13. Juni 2004, möchte ich Ihnen nun als Einstieg in unser heutiges Thema präsentieren. Ich glaube nämlich, dass man aus der genauen Analyse schlechter Berichte mindestens so viel lernen kann wie aus der Kenntnisnahme guter. Leider muss ich zur Präsentation des Bild- und Tonmaterials auf ein relativ altes Medium zurückgreifen: meine Stimme. Als ich nämlich beim WDR unter genauer Angabe des Zwecks ein Videoband des dreieinhalbminütigen Beitrags bestellte, wurde ich darauf hingewiesen, dass ich nicht nur Kosten in Höhe von 32,- € zu entrichten hätte — darauf war ich eingestellt —, sondern bei öffentlicher Vorführung zusätzlich eine Lizenzgebühr von »nicht unter 130,- € zuzüglich 7 % MWSt«. Wenn ich Ihnen jetzt eine Mitschrift des Beitrags vorlese, werden Sie mir hoffentlich beipflichten, dass dies eindeutig überbezahlt gewesen wäre.

Kranke Straftäter — WDR-Fernsehen, Westpol, 13.06.2004, 19.30 Uhr

Autor: Stefan Servatius (ca. 3:30 Minuten)

TV-Ausschnitt: Moderatorin

Anmoderation: Das Problem ist altbekannt. Die forensischen Kliniken im Land sind hoffnungslos überfüllt. Es gibt viel zu wenig Plätze für viel zu viel psychisch kranke Straftäter und immer wieder flüchten Häftlinge. Gerade in dieser Woche sind zwei Männer aus der Klinik in Bedburg-Hau entkommen. Neu ist der Versuch der Landesregierung das Problem zu entschärfen. Als erstes und einziges Bundesland will NRW kranke Straftäter jetzt ambulant betreuen — ein Modellprojekt, das vor allem Kritiker auf den Plan ruft, denn sie fürchten, dass dadurch Menschen auf freien Fuß geraten, die eigentlich hinter Gitter gehören.

TV-Ausschnitt: Stationsflur in Bedburg-Hau

Stacheldraht und fünf Meter hohe Zäune: die forensische Klinik in Bedburg-Hau gleicht einer Festung. Eine Festung, die jedoch hoffnungslos überbelegt ist. Auf dieser Station sind 35 psychisch kranke Straftäter untergebracht, Platz gibt es eigentlich nur für 20 Patienten. Und so sieht es auch in den anderen forensischen Kliniken im Land aus. Der Grund:

TV-Ausschnitt: Uwe Dönisch-Seidel, Landesbeauftragter für den Maßregelvollzug

Uwe Dönisch-Seidel: Wir haben ein Missverhältnis zwischen Aufnahmen im Maßregelvollzug und Entlassungen. Wir liegen also deutlich unter 100 Entlassungen im Jahr bei über 2.000 Patienten. Und diese Zahl muss einfach verbessert werden.

Deshalb sollen künftig rund 200 Patienten pro Jahr entlassen und ambulant weiter versorgt werden.

Uwe Dönisch-Seidel: Es handelt sich grundsätzlich um bedingt Entlassene, also man muss sich das vorstellen: die sind unter Bewährung, in diesem Falle unter Führungsaufsicht, und werden von daher also noch einige Jahre begleitet, das heißt die Therapie ist auch eine Bewährungsauflage.

TV-Ausschnitt: Therapiesitzung mit Georg Bode, Langenfeld

An die sich auch dieser psychisch kranke Straftäter halten muss. Nach sechs Jahren im Maßregelvollzug ist der 28-Jährige jetzt auf freiem Fuß. Bedingung: mindestens viermal im Monat muss er in die forensische Ambulanz in Langenfeld. Hier wird er weiter betreut und behandelt. Für diese Art der Therapie gibt es künftig ein flächendeckendes Netz von forensischen Ambulanzen. Günstiger Nebeneffekt: die ambulante Behandlung kostet das Land nur zehn Euro pro Tag, ein stationärer Therapieplatz dagegen rund 250.

Uwe Dönisch-Seidel: Natürlich ist ein stationärer Platz teurer als ein ambulanter Platz. Aber wir haben die Nachsorge nicht etabliert, um Geld zu sparen, sondern es sind zunächst einmal zusätzliche Mittel, die aufgebracht werden, weil’s bisher eine Finanzierung der Nachsorge nicht gab.

TV-Ausschnitt: Horst Engel, innenpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion

Im Düsseldorfer Landtag sorgt das Projekt jedoch für mächtig Zündstoff. Das Land spare auf Kosten der Sicherheit, sagt die Opposition. Außerdem sollten psychisch kranke Straftäter nicht ambulant behandelt werden, auch nicht bei der günstigsten Prognose.

Horst Engel (FDP): Wir haben nicht umsonst geschlossene Anstalten. Dort werden sie behandelt und dort sollen sie auch bleiben. Die Prognose alleine ist schwierig und risikobehaftet. Ambulant heißt ja letztlich: in der Fläche verteilt. Das muss wie eine Bedrohung für die Bevölkerung wirken. Ich halte das für skandalös.

TV-Ausschnitt: Theodor Kruse, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion

Theodor Kruse (CDU): Eine abenteuerliche, eine verantwortungslose Politik. Man spart und spielt in der Tat mit der Sicherheit. Das Sicherheitsbedürfnis der Menschen muss absolute Priorität haben. Es kann nicht richtig sein, dass psychisch kranke Straftäter entlassen werden und damit die Sicherheit der Bevölkerung gefährdet wird.

Die für den Maßregelvollzug zuständige Gesundheitsministerin weist die Kritik zurück. Sie setzt auf die forensischen Ambulanzen und sieht die Sicherheit nicht in Gefahr. Ganz im Gegenteil:

TV-Ausschnitt: NRW-Gesundheitsministerin Birgit Fischer

Birgit Fischer: Die Sicherheit wird dadurch erhöht, dass es auch entsprechende Anlaufstellen vor Ort gibt und ein dichtes Netzwerk entsteht — nicht nur in den Kliniken, sondern über die Kliniken hinaus mit den Einrichtungen vor Ort. Diese Auffangsituation also brauchen Patienten die und Patientinnen dringend. Ich halte das für eine Sicherheitsmaßnahme erster Güte, die wir bisher so in der Form nicht gehabt haben.

TV-Ausschnitt: Eva-Maria Gölden, Leiterin der Außenstelle Düsseldorf des Weißen Rings

Dass die Sicherheit gar erhöht wird, das glauben Opferhilfeorganisationen nicht. Sie blicken mit Sorgen auf das Konzept der Landesregierung.

Eva-Maria Gölden, Weißer Ring NRW: Der Weiße Ring setzt sich nachhaltig für die Interessen von Opfern ein. Und was mir völlig ungeklärt bleibt bei den Aussagen der Ministerin Fischer, ist, welche Entschädigungen vorgesehen sind, wenn Täter, die ambulant behandelt werden, erneut strafbare Handlungen, Straftaten an Opfern begehen.

Denn die Erfahrung zeigt, dass rund zehn Prozent aller psychisch kranken Straftäter rückfällig werden — eine Gefahr, die umso größer ist, je mehr auf freiem Fuß sind.

[Mitschrift: Klaus Marquardt]

 
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Sie haben nun den Beitrag »am Stück« gehört. Lassen Sie uns Schritt für Schritt nachvollziehen, was seine Aussagen sind.

1. Der Titel

Die verbreitete und auch in der Sendung verwendete Bezeichnung »psychisch kranke Straftäter« ist streng genommen bereits fehlerhaft, da sie suggeriert, dass der Maßregelvollzug Strafe sei. Der AK Forensik akzeptiert diese allgemein gebräuchliche Bezeichnung, weil die korrekte Bezeichnung »psychisch kranke Rechtsbrecher« ein wenig sperrig ist. Im Titel des WDR-Beitrags wird »psychisch kranke Straftäter« verkürzt zu »kranke Straftäter«. Wenn Sie sich beide Bezeichnungen einmal selbst vorsprechen, werden Sie merken, dass die erste sachlich, beschreibend wirkt — negative Wirkungen auf Personen, deren Fantasie sich bereits bei der Kombination »psychisch krank« angstverfärbt, einmal außen vor gelassen. Was für ein Gefühl vermittelt aber die abgekürzte Bezeichnung? Ich jedenfalls habe dabei den schon häufig gehörten Satz heutiger Jugend im Ohr, wenn sie im Tonfall äußersten Ekels bestimmte Verhaltensweisen kommentiert mit: »Das ist ja echt krank

 
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2. Ambulant statt stationär

Zentrale Aussage des Beitrags, die aber — wie wir sehen werden — nirgendwo ausgesprochen wird, ist die Behauptung, dass forensische Patienten, die eigentlich noch stationärer Behandlung und Sicherung bedürften, wegen Überfüllung und aus Kostengründen zukünftig nur noch ambulant behandelt werden sollen. Bereits in der Anmoderation wird die Fährte gelegt:

Als erstes und einziges Bundesland will NRW kranke Straftäter jetzt ambulant betreuen.

Der erste entsprechende Satz im folgenden Beitrag bleibt noch etwas in der Schwebe:

Deshalb sollen künftig rund 200 Patienten pro Jahr entlassen und ambulant weiter versorgt werden.

An diesem Satz ist formal noch nichts falsch — außer dem suggerierten Eindruck, die Landesregierung könne einfach die Entlassung forensischer Patienten beschließen. Da sind immer noch die Strafvollstreckungskammern der Landgerichte vor!

Dann jedoch wird es allen Zuschauenden klargemacht, wenn es ums Geld geht:

Günstiger Nebeneffekt: die ambulante Behandlung kostet das Land nur zehn Euro pro Tag, ein stationärer Therapieplatz dagegen rund 250.

Auch dies ist formal nicht falsch —

Natürlich ist ein stationärer Platz teurer als ein ambulanter Platz.

Mit dieser Bestätigung einer Selbstverständlichkeit durch den Landesbeauftragten fährt der Beitrag fort und macht so aus einer Platitüde ein Eingeständnis: der kritische Journalist weist dem staatlichen Vertreter die Faktenlage nach.

Und jetzt kommt der Dreh, der bei den Zuschauenden die formal noch unverbundenen Aussagen »200 sollen jährlich in ambulante Behandlung entlassen werden« und »ambulante Behandlung spart Geld« in einander schraubt:

Im Düsseldorfer Landtag sorgt das Projekt jedoch für machtig Zündstoff. Das Land spare auf Kosten der Sicherheit, sagt die Opposition.

Und mit der Autorität ihrer Funktion als innenpolitische Sprecher ihrer Fraktionen setzen die Oppositionspolitiker bleibende Duftmarken:

Ich halte das für skandalös.

und

Eine abenteuerliche, eine verantwortungslose Politik.

 
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3. Die Gesprächspartner

Horst Engel ist innenpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Theodor Kruse ist innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion. Was qualifiziert diese beiden Politiker zu einer Frage des Maßregelvollzugs Stellung zu nehmen? — Nichts. Noch nicht einmal der Strafvollzug gehört in ihren Zuständigkeitsbereich, das wäre Sache der justizpolitischen Sprecher gewesen. Der Maßregelvollzug ist ressortmäßig dem Gesundheitsministerium und im Parlament entsprechend dem Sozialausschuss zugeordnet. Ansprechpartner wären also eigentlich gewesen die sozial- und gesundheitspolitischen Fraktionssprecher, Rudolf Henke von der CDU und Dr. Ute Dreckmann von der FDP. Ich habe an alle vier Politiker einen Brief mit u.a. dieser Zuständigkeitsfrage gerichtet.

Mein Fax an Frau Dreckmann war kaum abgeschickt, da klingelte bei mir schon das Telefon. Nein, sie kenne die Westpol-Sendung nicht. Sie würde das Nachsorgekonzept aber selbstverständlich unterstützen und die FDP-Fraktion würde ihr darin 100%ig folgen.

Außerdem habe ich nur noch von Herrn Kruse eine Antwort erhalten. Das Anliegen des AK Forensik sei ja sehr ehrenwert, aber das Sicherheitsbedürfnis der Menschen müsse Priorität behalten. Auch er sei der Auffassung, dass der gesundheitspolitische Sprecher hätte gefragt werden müssen, er habe die Westpol-Redaktion auch darauf hingewiesen.

Letzteres sagt etwas aus über die konkreten Journalisten, aber auch etwas Allgemeines über Politiker, die in alles hineinreden, was man ihnen entgegenhält.

Die letzte Interviewte des Beitrags ist die Leiterin der Außenstelle Düsseldorf des Weißen Rings, die Kriminalbeamtin Eva-Maria Gölden. Was für eine Logik steht dahinter, in einem Bericht über ein forensisches Nachsorgeprojekt eine Vertreterin der bekannten Opferschutzorganisation zu interviewen? Dies macht erneut nur Sinn im Rahmen des nirgendwo im Beitrag wörtlich ausgesagten, aber ständig suggerierten Szenarios, dass forensische Patienten zukünftig vor Abschluss ihrer klinischen Behandlung entlassen würden. Frau Göldens Frage,

welche Entschädigungen vorgesehen sind, wenn Täter, die ambulant behandelt werden, erneut strafbare Handlungen … begehen

kann sinnvoller Weise nur gestellt werden, wenn ihr zuvor ein solches Szenario vom Interviewer vorgestellt worden ist. Ich habe auch Frau Gölden angeschrieben, von ihr jedoch außer einer — in recht scharfem Ton gehaltenen — Bestätigung ihrer im Fernsehen vertretenen Meinung keine weiteren Aussagen erhalten.

 
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4. Missverständnis oder Kalkül?

In der Forensik-Frage bin ich meistens geneigt von Missverständnissen auszugehen statt von böswilliger Verzerrung. So war es mir zunächst auch bei einer ersten Einschätzung dieser WDR-Sendung ergangen, die ich via Internet nachträglich einsehen konnte. Die Geschäftsstelle des »Stützpunkt Nachsorge« hat mir jedoch eine weitere WDR-Sendung zugänglich gemacht: »Westpol nachgefragt«. Das Magazin Westpol, das am Sonntagabend läuft, wird häufig am Montagvormittag wiederholt. Im Anschluss daran wird live die Sendung »Westpol nachgefragt« ausgestrahlt, in der die Autoren auf telefonische oder per Fax eingegangene Zuschauerfragen antworten. Auch am 14. Juni ist dies geschehen.

Die erste Zuschauerfrage zum Beitrag von Herrn Servatius reflektiert genau das, was wir eben als unausgesprochene, aber unmissverständliche Tendenz des Beitrags ermittelt haben:

Kranke Straftäter (Zuschauerfragen)

WDR-Fernsehen, Westpol nachgefragt, 14.06.2004, 12.15 Uhr

[…]

Moderatorin: Noch ein Fax hat uns erreicht, von Bärbel Valentin aus Lippstadt. Das richtet sich an Stefan Servatius zum Thema »psychisch kranke Straftäter«. Frau Valentin schreibt: »Mit Erschrecken habe ich Ihren Beitrag zum Thema 'ambulante Behandlung von psychisch gestörten Häftlingen' gesehen. Bedeutet das, dass jetzt jeder kranke Straftäter aus dem Vollzug entlassen werden kann und dann ambulant behandelt wird?« Sicher nicht, oder?

Stefan Servatius: Ne, ganz so schlimm ist es natürlich nicht. Ich sag: in der Theorie ja, aber in der Praxis auf keinen Fall. Also, es wird nicht so sein, dass wir — jetzt übertreibe ich ein bisschen —, dass wir den Massenmörder oder den Serienvergewaltiger dann auf freiem Fuß laufen haben. In dem Beitrag hat man auch gesehen: da gibt es Leute, die sitzen schon seit 10, 15, 20 Jahren im Maßregelvollzug, und da sagt man, die werden auch nie wieder rauskommen. Aber, man muss auch bedenken, es sind sehr viele Menschen im Maßregelvollzug, die beispielsweise drogenabhängig waren, psychotisch, die dann Körperverletzungen begangen haben, Autodiebstähle, das kann auch mehrfaches Fahren ohne Führerschein sein, die trotzdem eine Strafe bekommen und gleichzeitig auch Maßregelvollzug, eben dort, wo sie therapiert werden sollen, dass es nicht mehr passiert. Und es wird in der Regel so sein: bevor überhaupt jemand in diese ambulante Betreuung kommt, dass er dann schon ein, zwei, drei Jahre stationär eben behandelt worden ist. Und wenn es dann eine günstige Verlaufsprognose gibt, dass er dann die Möglichkeit hat, über vielleicht auch betreutes Wohnen zunächst, auf freien Fuß zu kommen und sich dann einmal in der Woche, zweimal in der Woche in dieser Ambulanz eben melden muss und dort eben weiter therapiert wird. Also man versucht das schon relativ sicher zu machen. Und es hat vielleicht noch einen ganz günstigen Nebeneffekt, diese forensischen Ambulanzen, wenn sie dann doch flächendeckend aufgebaut sind, sind natürlich auch Ansprechpunkte für Leute, die komplett entlassen worden sind aus dem Maßregelvollzug, und auch die können, wenn sie dann selber merken, sie bekommen wieder Probleme, können sie sich auch dorthin wenden und können wieder Hilfe erfahren und haben eben nicht nur als Anlaufpunkte diese sieben Kliniken, die es in Nordrhein-Westfalen gibt.

[Mitschrift: Klaus Marquardt]

Ich weiß nicht wie es Ihnen jetzt geht, aber bei mir hörte der Spaß auf, als ich Herrn Servatius so erlebte. Bei allen sachlichen Fehlern seiner Live-Antwort — er hatte also im Wesentlichen begriffen, was das Nachsorgekonzept beabsichtigt, wozu der »Stützpunkt Nachsorge« geschaffen worden ist! Und trotzdem diese Sendung daraus gemacht, deren Aussage er andern Tags, vor wesentlich weniger Zuschauern um die Mittagszeit wieder fast vollständig dementierte! Schade, dass es keinen Grimme-Preis für besonders abschreckende Beispiele der Anpassung öffentlich-rechtlicher Sender an die Gepflogenheiten ihrer privaten Konkurrenz gibt — ich hätte da für dieses Jahr einen heißen Kandidaten …

 
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Die gewiss nicht vollständige Analyse des Westpol-Beitrags von Stefan Servatius, welcher übrigens auf ein Schreiben bis heute nicht reagiert hat, will ich an dieser Stelle abbrechen. Ich habe Ihnen in diesem Raum sowohl die zitierten Sendungsmitschriften als auch weitere Fernseh- und Zeitungsreaktionen auf das Modellprojekt »Stützpunkt Nachsorge« an den Schautafeln dokumentiert. Neben der WDR-Sendung sind als Negativvarianten vor allem der Beitrag in der Sendung »Guten Abend RTL« vom 7. Juni und vom gleichen Tag der Bericht in der »Rheinischen Post« zu nennen. Möglicherweise stammen beide sogar aus der gleichen Feder: die Autoren, über die nichts weiter herauszufinden ist, nennen sich beide mit Vornamen Dirk und interviewen beide die gleiche, sieben Jahre zuvor von einem forensischen Patienten der Rheinischen Kliniken Düren vergewaltigte Frau.

Zum Schluss möchte ich an die Referenten zwei sich aus der WDR-Sendung ergebende Fragen weiterreichen, auf die sie in ihren Vorträgen vielleicht kurz eingehen könnten:

Zum einen bezeichnete es der Landesbeauftragte als »Missverhältnis«, dass es bei einer Gesamtpatientenzahl von 2000 nur etwa 100 Entlassungen im Jahr gebe. Selbst wenn sich die Entlassungszahl aufgrund der rechtlich anderen Situation der Suchtkranken lediglich auf die 1400 sogenannten 63er-Patienten beziehen sollte, also diejenigen, die man in der Öffentlichkeit gemeinhin als Forensiker wahrnimmt, hieße das ja, dass wir uns zur Zeit rechnerisch auf eine mittlere Verweildauer von etwa 14 Jahren zubewegen. Wieso kann vermehrte und verbesserte Nachsorge hieran etwas ändern?

Zum zweiten fielen Begriffe wie »bedingte Entlassung«, »Führungsaufsicht« usw., die in manchen Köpfen offenbar heillose Verwirrung angerichtet haben. Wie sieht im Allgemeinen die rechtliche Lage aus dem Maßregelvollzug entlassener Patienten aus und inwiefern sind Nachsorgeeinrichtungen dadurch berührt?

Vielen Dank.