Herne, im August 2003


 

Arbeitskreis Forensik

Forensische Psychiatrie

Standort-Bestimmung

Positionspapier des AK Forensik zum Klinikstandort Herne-Bickern

Inhalt:

 
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Forensische Psychiatrie: gesellschaftliche und gemeindliche Aufgabe

Das rechtliche Prinzip »Keine Strafe ohne persönliche Schuld« ist eine wesentliche zivilisatorische Errungenschaft. Mit ihm werden vormoderne gesellschaftliche Praktiken wie stellvertretende Sühneopfer, Sippenhaftung oder Blutrache überwunden. Ein demokratischer Rechtsstaat wird dieses Prinzip ohne Einschränkung achten.

Die forensische Psychiatrie oder — aus Sicht des Staates — der Maßregelvollzug ist für suchtkranke, psychisch kranke oder seelisch behinderte Rechtsbrecher die derzeit alternativlose Umsetzung dieses Prinzips in die Praxis. Der Maßregelvollzug ist dabei ein Kompromiss zwischen dem berechtigten Interesse aller Menschen, vor Straftaten geschützt zu sein, und den Persönlichkeitsrechten jener, die für sich und andere ohne oder nur mit eingeschränkter persönlicher Schuld eine Gefahr darstellen.

Forensische Psychiatrie ist daher eine andauernde, gesamtgesellschaftliche Aufgabe: Sicherung, Behandlung und Rehabilitation. Keine Gemeinde kann sich dieser Aufgabe entziehen. Ist sie kein Klinikstandort, findet also Sicherung und Akutbehandlung nicht in ihren Grenzen statt, so trägt sie in jedem Fall Verantwortung für Nachbehandlung und Rehabilitation. Nicht für die Begründung eines Klinikstandorts braucht es starke Argumente, sondern für seine Ablehnung.

 
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Neue Standorte in Nordrhein-Westfalen: Dezentralisierung

Mit Bekanntgabe von sechs neuen Klinikstandorten hat die nordrhein-westfälische Landesregierung im November 2000 auch ein neues Konzept für den Maßregelvollzug vorgelegt. Wesentlicher Bestandteil des Konzepts ist die Dezentralisierung der forensischen Einrichtungen.

Dies ist ein richtiger Schritt. Die Konzentration forensischer Patienten in riesigen, möglichst entlegenen Kliniken hat ihre Wurzeln in der Anstaltskonzeption des 19. Jahrhunderts. In der Allgemeinpsychiatrie sind solche Vorstellungen in den vergangenen Jahrzehnten weitgehend überwunden worden. Eine gemeindenahe Organisation der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung hat sich als humaner und wirksamer erwiesen.

Nicht die forensische Klinik stellt das Risiko für ihre Umgebung dar — die vorgeschriebenen baulichen Sicherungsmaßnahmen sind kaum noch zu steigern. Aber für das Maß des Restrisikos, das die Gesellschaft in einem demokratischen Rechtsstaat hinzunehmen hat, ist Qualität entscheidend: die Qualität der Therapie, der Begutachtung, der Nachsorge, der Schnittstellen zwischen Klinik, Vollstreckungsbehörden und Nachsorge. Gerade für diese Schnittstellen hat räumliche Nähe eine nicht zu unterschätzende Bedeutung.

Beurlaubten oder entlassenen forensischen Patienten begegnen wir Tag für Tag in den Straßen unserer Gemeinden. Die Nähe einer forensischen Klinik erhöht unsere Sicherheit.

 
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Psychiatrie in Herne: Erfahrung und Kompetenz

Die gemeindenahe Psychiatrie in Herne hat eine 25-jährige erfolgreiche Geschichte. 1978 wurde das psychiatrische Krankenhaus St.-Marien-Hospital gegründet, dessen konzeptioneller Ansatz bundesweit Beachtung genießt. Seit 1980 gibt es die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (heute: Psychosoziales Plenum), 1980-1985 wurde ein Modellprogramm Psychiatrie durchgeführt, das 1986 in die einstimmige Verabschiedung des Psychiatrie-Plans durch den Rat der Stadt mündete.

Immer hatte es dabei auch positive Bezüge auf die Aufgaben der forensischen Psychiatrie gegeben. Im Psychiatrie-Plan von 1986 gibt es einen eigenen Abschnitt zur Verantwortung der Stadt Herne für ihre in der zentralen westfälischen Klinik Lippstadt-Eickelborn behandelten Bürger. 1989-1993 wurde in Herne und Bochum ein Modellprojekt zur forensischen Nachsorge durchgeführt — noch heute sind Außendienstmitarbeiter der Klinik Eickelborn in Herne und Bochum tätig. Die ehemalige leitende Ärztin in Eickelborn, Frau Dr. Schumann, hatte zuvor neun Jahre im Herner Gesundheitsamt gearbeitet. Der jetzige Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe und zugleich untere staatliche Maßregelvollzugsbehörde auch für Herne ist der ehemalige Sozialdezernent der Stadt, Wolfgang Schäfer.

Zwar muss das psychosoziale Netzwerk in Herne — und in den Nachbarstädten — im Hinblick auf die Aufgaben der forensischen Nachsorge durch Qualifizierung und durch personelle und materielle Ressourcen gestärkt werden. Herne ist aber nicht nur, wie prinzipiell jede andere Stadt im Landgerichtsbezirk Bochum, als Standort einer forensischen Klinik geeignet, unsere Stadt hat darüber hinaus besondere Qualitäten einzubringen. Sie bietet sich als Standort geradezu an.

 
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Standort Bickern: Standortqualität und Entwicklungschancen

Der Arbeitskreis Forensik hatte am 19. Juli 2003 Gelegenheit das vorgesehene Klinikgelände auf dem Gebiet der ehemaligen Zeche Pluto/Wilhelm zu besichtigen und die aktuelle Bauplanung kennen zu lernen. Einmütig bewertet er seitdem den Standort als uneingeschränkt geeignet.

Das Grundstück ist verfügbar, genügend groß und sinnvoll erschlossen. Die Wohnbebauung im Stadtteil beginnt erst in mehr als ausreichender Entfernung, die direkt angrenzenden gewerblichen Nachbarn haben das Vorhaben akzeptiert — damit sind keine nachbarrechtlichen Konflikte zu erwarten.

Für die Gemeinde ergeben sich vielfache Vorteile. Die unmittelbar mit der Klinik verbundenen qualifizierten Arbeitsplätze werden ergänzt von mittelbaren Beschäftigungs- und Umsatzeffekten durch Bauunterhaltung und Dienstleistungen. Zu erwarten ist auch eine erhöhte Wohnungsnachfrage durch Beschäftigte der Klinik. Für die Stadtteilentwicklung realisiert der Klinikneubau eine kostenvorteilhafte Verwertung eines sonst nur schwierig zu nutzenden Geländes. Angesichts der Akzeptanz der Klinik durch die derzeitigen gewerblichen Nachbarn ist auch mit keinen Nachteilen bei der weiteren Vermarktung des restlichen Betriebsgeländes zu rechnen.

Für das gemeindepsychiatrische Netzwerk ist eine Qualifizierung und materielle Verbesserung zu erwarten. Die gesamte Gesundheitsversorgung in Herne erfährt eine Aufwertung durch die mit der Klinik verbundene Kompetenzerweiterung. Dies ist für eine Stadt mit anerkannt guter Krankenhausversorgung eine nicht zu unterschätzende Imagestärkung.

 
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Ausblick

Welche Aufgaben stehen für die Stadt Herne und ihre Einwohner an?

Gemeinde und Bürger sollten den Klinikstandort akzeptieren. Das anhängige Verwaltungsgerichtsverfahren sollte dennoch fortgeführt werden — es klärt grundsätzlich, ob in zukünftigen Fällen forensische Kliniken ohne das Einverständnis der Gemeinde gebaut werden können.

Gemeinde und Bürger sollten die gegebenen Möglichkeiten nutzen, ihre Interessen gegenüber Klinik und Land zur Geltung zu bringen. In der gegenwärtigen Phase ist hierzu der Planungsbeirat das angemessene Mittel, nach Inbetriebnahme der Klinikbeirat — aber auch das ehrenamtliche Engagement in den Institutionen und Organisationen der Herner Gemeindepsychiatrie.

Rat und Verwaltung der Stadt sollten die zukünftige Klinik in ihre Planungen konstruktiv einbeziehen. Dies gilt nicht zuletzt für das Stadtteilprojekt Bickern/Unser Fritz, in dessen Handlungskonzept noch nicht einmal die Möglichkeit des Klinikbaus, geschweige dessen Auswirkung auf den Stadtteil, Erwähnung findet. Dies gilt aber auch für eine offensive Identifikation der Stadt mit ihrer Übernahme gesamtgesellschaftlicher Verantwortung im Rahmen ihrer Imagewerbung.

 
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