Quelle: Essener Unikate 6/7, 1995, S. 98-105

mit freundlicher Genehmigung des Autors und der Redaktion


 

Dirk Blasius

Wahnsinnig fremd …

Psychisch Kranke in der bürgerlichen Gesellschaft des 19. Jahrhunderts

Inhalt:

 

Der Blick auf die Geschichte der Behandlung von psychisch Kranken hat uns bisher vor allem eins vor Augen geführt: die beschämende Kontinuität der Intoleranz. Diejenigen, die, sich selbst fremd geworden, aus den Gewohnheitshierarchien des Lebens- und Denkalltags ausbrachen, wurden in der Regel von ihrer Umgebung als bedrohlich empfunden und ausgegrenzt. Doch es gab auch Orte inmitten des Überwachens und Strafens, an denen diesen »Fremden« eine Behausung in Staat und Gesellschaft zugebilligt und sie behutsam in ihre Mitwelt zurückgeführt wurden.

 
nach oben


nächster Abschnitt

nach unten

Bei dem Versuch, psychisches Kranksein als eine Spielart von Fremdsein in den Erfahrungsraum der Geschichte zu stellen, geht es nicht um das Einholen abgelebter Vergangenheiten; dieses Bemühen ist darauf gerichtet, die Geschichte der Gegenwart zu durchleuchten. Historische Erinnerung zielt auf politisches Handeln, auf die Herstellung einer Begegnungs-Balance zwischen dem Eigenen und dem Fremden, aus der sich ein menschliches Miteinander ergeben kann. Selten wurde in der Geschichte ein unverkrampftes Verhältnis zum Fremden und zu Fremden angestrebt, noch seltener wurde die Beziehung zu Geisteskranken riskiert. Im Mittelalter waren sie Objekte des kirchlichen Fürsorgegedankens und in der Frühen Neuzeit fest eingebunden in den Regelkreis staatlicher Sozialdisziplinierung. Mit der Entstehung und Entfaltung der bürgerlichen Gesellschaft im 19. Jahrhundert wurden psychisch Kranke zur großen Herausforderung eines Gesellschaftstyps, der Vernunft und damit Vernünftigkeit auf den Sockel eines geradezu transzendentalen Grundbegriffs stellte. Was sollte mit denen geschehen, die als Unvernünftige nicht in die Matrix der bürgerlichen Ordnung paßten, die weder ein Rechts- noch ein Arbeitsverhältnis eingehen konnten und die den über das Recht geregelten Kreislauf des Tausches, die ungehinderte Zirkulation von Waren und Menschen nur störten?

Die bürgerliche Gesellschaft des 19. Jahrhunderts hat den Graben zwischen dem geistig Gesunden und dem geistig Kranken vertieft, letzterem die Rolle eines Fremden in dem Haus zugewiesen, das auch sein Haus war. Der Umgang der bürgerlichen Gesellschaft mit psychischer Krankheit entbirgt viel vom Selbstverständnis dieser Gesellschaft und taucht ihren Werthorizont in ein nichts verbergendes Licht; hier teilen sich ebenso bürgerliche Ängste wie Hoffnungen mit. Freilich ist die bürgerliche Gesellschaft als ein historischer Verlaufstyp anzusehen, dessen Spezifikum erst im Spiegel des Epochenvergleichs hervortritt. An diesem Punkt ist anzusetzen und zu fragen, welche historischen Erfahrungen beiseitegelegt und welche zukunftsorientiert angeeignet werden können.

 
nach oben

vorheriger Abschnitt
nächster Abschnitt

nach unten

II

Die Psychiatrie hat es mit leidenden Menschen zu tun, die aus den Gewohnheitshierarchien des Lebens- und Denkalltags ausgebrochen sind. Diese Menschen sind sich selbst fremd geworden; in den Augen ihrer Mit- und Umwelt hat ihr rätselhaftes und absonderliches Verhalten etwas Bedrohliches Diese Bedrohung geht von etwas Fremdem aus, das das eigene Fremde sein könnte. Wenn es in der Geschichte der bürgerlichen Gesellschaft Phasen gegeben hat, in denen sich diese Gesellschaft dem Wahnsinn gegenüber öffnete, so hing dies mit jenem unkalkulierbaren Rest im Gefüge dieser Gesellschaft zusammen, der sich auf die Formel bringen läßt, daß Reichtum Schutz vor Armut und in gewisser Weise auch vor körperlichen, aber eben nicht vor geistigen Krankheiten gewährleistet. Eine immer besitzsatter werdende Gesellschaft hatte vor dem Angst, was noch über dem Verlust von Besitz stand: Angst vor dem Verlust von Verstand.

Als in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts das Bürgertum in seine soziale und politische Rolle hineinwuchs, wurden solche Verlustängste erschrocken zur Sprache gebracht. Ein Vertreter der Städte rief auf einer Versammlung des rheinischen Provinziallandtages aus: »Meine Herren, wir alle können uns davor sichern, daß unsere Abführung in eine Besserungsanstalt oder in ein Gefängnis nicht nötig wird. Bereitwillig und ohne Anstand werden die Mittel bewilligt für derartige Anstalten; aber, meine Herren, wer von uns dürfte sich sicher glauben, daß seine Unterbringung in eine Irrenheilanstalt nicht nötig sein werde?«

Diese im Geburtszeitraum der bürgerlichen Gesellschaft noch anzutreffenden Einsichten gingen schnell verloren, als die Utopie einer »klassenlosen Bürgergesellschaft« sich verflüchtigte und die bürgerliche Klassengesellschaft im späten 19. Jahrhundert harte Wirklichkeit wurde. Geisteskranke, deren zersplittertes Ich sie hilfsbedürftig macht, haben in der Geschichte der gesellschaftlichen Moderne selten eine Zuwendung erfahren, die aus humaner Verantwortung für menschliche Randexistenzen erwuchs. Darüber kann auch nicht eine gelegentliche romantische Stilisierung des Wahnsinns — so, als ob dieser erst die Tiefen des Daseins erschließe — hinwegtäuschen. Zum diskreten Charme der Bourgeoisie zählt zweifellos auch ein diskretes Salutieren vor dem Wahnsinn, wenn das eigene Selbst gesucht, gefunden und ausgelebt werden soll. Mit Psychoübungen in Intellektuellenzirkeln hat die psychiatrische Wirklichkeit wenig gemein. Sie war und ist eine Wirklichkeit menschlichen Leidens, das, wäre es nicht ummauert, hart an die Nieren gehen würde.

Man kann das 19. Jahrhundert auch das Jahrhundert der Vergitterung des Wahnsinns nennen. Er wurde hinter Anstaltsmauern verbannt, um eine bürgerliche Leistungskultur störungsfrei aufbauen zu können. Psychisch Kranke waren Ballastexistenzen, doch erst im rassenideologischen Verblendungswahn nationalsozialistischer Herrschaft wurde der mitleidslose Versuch unternommen, aus ihrem bisherigen Wenigersein und -gelten ein Niemehrsein zu machen. Der Nationalsozialismus konnte an die historisch gewachsene Wertstellung psychisch Kranker im Normgefüge der bürgerlichen Gesellschaft anknüpfen. Er schrieb Traditionen fort, die auf Ausgrenzung, nicht aber auf Vernichtung angelegt waren; doch jede Ausgrenzung von Menschen, das sehen wir auch heute, verkürzt den Weg zu ihrer Auslöschung. Der Mord an Geisteskranken — etwa 200.000 Opfer forderten die sogenannten »Euthanasie«-Aktionen — steht zwar in keinem kausalen Nexus zur Ausgrenzungsaxiomatik der bürgerlichen Gesellschaft, allerdings wurden diese Untaten auch nicht in einem historisch leeren Raum begangen. Ein solcher Raum will genau vermessen werden. So ist auch die bürgerliche Gesellschaft des frühen 19. Jahrhunderts nicht mit der gesellschaftlichen Konfiguration gleichzusetzen, die am Ende dieses Jahrhunderts psychischer Krankheit das Stigma des Fremdseins anheftete und ihren Mitgliedern den Anblick Betroffener ersparen wollte.

 
nach oben

vorheriger Abschnitt
nächster Abschnitt

nach unten

III

In das letzte Viertel des 19. Jahrhunderts fällt die Gründung der heute noch bestehenden Landeskrankenhäuser. Es entstanden Asyle, die bewußt fern von städtischem Leben und städtischer Kommunikation errichtet wurden. Nur kurz einige Zahlen: 1877 gab es auf Reichsebene 93 öffentliche Anstalten mit 33.023 Anstaltsinsassen: 1904 waren es 180 öffentliche Anstalten und 111.951 Anstaltsinsassen. Preußen, ein Staat, der, wie auf anderen Ebenen des geschichtlichen Lebens, so auch im Bereich des Anstaltswesens die deutsche Gesamtentwicklung nachhaltig geprägt hat, unterhielt 1885 eine Anzahl von 71 öffentlichen Anstalten; im Jahre 1900 waren es bereits 105. Wichtiger als die absolute Anzahl ist der an den Daten ablesbare Trend zur Kapazitätsausweitung: Von 1885 bis 1900 stieg die Zahl der in öffentlichen Anstalten verfügbaren Betten von 19.240 auf 42.989; die Zahl der in ihnen »Verpflegten« verdoppelte sich ebenso von 27.927 auf 58.554. Unbestreitbar ist, daß die Zahl der Anstaltsfälle sehr viel mit dem steilen Anstieg der Bevölkerungszahl zu tun hat. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts erlebt Deutschland den vollen Durchbruch der Industrialisierung. Der Ausbau der kapitalistisch organisierten Wirtschaft hatte eine enorme soziale Sogwirkung. Städte, als die neuen Orte industrieller Produktion, veränderten ihr Bild: Gewachsene Urbanität wurde von machtvoll einsetzenden Urbanisierungsschüben beiseite gedrängt. Hinter diesem Verstädterungsprozeß stand nicht nur die rapide Bevölkerungszunahme, sondern auch eine massive Bevölkerungsverschiebung. Die Wanderungsbewegungen zwischen Stadt und Land, sowie die intra- und innerstädtische Mobilität der Bevölkerung sind Basisphänomene der deutschen Industrialisierung.

Diese hat fraglos auch für das Irrenproblem neue Daten gesetzt. Oft ist auf die Härte des Lebenskampfes in einer neuen gesellschaftlichen Umwelt verwiesen worden, der den geistig kranken Menschen nur in Anstalten seine letzte Zufluchtstätte habe finden lassen. Ohne Zweifel hat die Veränderung gesellschaftlichen Alltags, seine städtisch-industrielle Prägung die Versorgungsnotwendigkeiten erhöht. Doch die Frage bleibt, ob die Höhe der Asylierung wirklich notwendig war. Man gewinnt den Eindruck, daß im Ausgang des 19. Jahrhunderts das Irrenproblem ebensosehr ein sozialpathologisches Problem wie ein Problem des Umgangs der politischen Instanzen mit der Sozialpathologie war. Es spricht viel dafür, daß die inneren Krisen der feudal geprägten deutschen bürgerlichen Gesellschaft, ihre Ängste und Irritationen auf dem Hintergrund des mächtig anwachsenden »Vierten Standes« den Gedanken der Kontrolle von Irren favorisierten. Die Irrenfrage fiel zu dieser Zeit wie die soziale Frage der Industriearbeiterschaft einer Fürsorgepolitik anheim, die Züge einer segregativen sozialen Raumplanung trug. Im Deutschen Kaiserreich veränderten sich mit den Hypertrophien von Staat und Gesellschaft die Toleranzschwellen gegenüber Geisteskrankheit.

 
nach oben

vorheriger Abschnitt
nächster Abschnitt

nach unten

IV

Es gibt, wenn es um psychisch Kranke geht, nicht nur in Deutschland beschämende Kontinuitäten von Intoleranz. Michel Foucaults Disziplinargesellschaft, geschichtlich am Beginn der Neuzeit angesiedelt, ist von nationen- und epochenübergreifender Strahlkraft gewesen. Dennoch hat es Inseln im großen Meer des Überwachens und Strafens gegeben. Hier wurde das Fremdsein zurückgestuft, bekamen Fremde eine Behausung in Staat und Gesellschaft zugebilligt. Die deutsche Geschichte an der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert bildet einen Bezugspunkt für historische Erfahrungen, die jenseits eines Ausstoßens und Ausstanzens seelengestörter Menschen aus der menschlichen Gemeinschaft liegen. Wie ist diese Keimphase der bürgerlichen Gesellschaft im Hinblick auf den Umgang mit Geisteskrankheit einzuschätzen?

Mit einigem Recht kann man sagen, daß in dieser Zeitspanne der Irre aus dem Heer der gesellschaftlich Abgeschriebenen — es setzte sich aus der großen Zahl der Armen, Straffälligen und Nichtseßhaften zusammen — bewußt herausgehoben wurde. Der Optimismus der Aufklärung färbte auf die Irrenfrage ab und ließ einen »Mythos der Heilbarkeit« von Irresein entstehen, dem sowohl die politisch Verantwortlichen wie besonders die nach politischer Verantwortung strebenden bürgerlichen Mittelschichten anhingen. Das war in Frankreich nicht anders als in Holland, England oder der Schweiz. In den Staaten des Deutschen Bundes bildet die Irrenfrage in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts ebenso die Emanzipationsanläufe der deutschen Gesellschaft ab, wie sie im Verlauf des 19. Jahrhunderts das Versickern des Emanzipationsgedankens in den Strukturen des preußisch-deutschen Obrigkeitsstaates zeigt.

Das Wechselverhältnis von Ausgrenzung und Integration psychisch Kranker in der bürgerlichen Gesellschaft führt sehr schön die Geschichte der Heilanstalt Siegburg im preußischen Rheinland vor Augen. Siegburg wurde auf Initiative preußischer Spitzenbeamter im Jahre 1825 für 200 Kranke gebaut. Erst jetzt, nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten, sind Krankenblätter aus der Siegburger Anstalt zugänglich geworden, die belegen, wie ernsthaft man in Siegburg darum bemüht war, durch wissenschaftliche Objektivierung des Irreseins, man könnte auch sagen durch eine Klinifizierung des Wahnsinns, gesellschaftliche Ängste vor dem Wahnsinnigen abzubauen.

In Siegburg ließ man sich für den Gang der psychiatrischen Untersuchung viel Zeit. Akribisch wurden somatische Zustandsbilder erstellt, um auf den psychischen Befund schließen zu können. Der Ursprung der Krankheitsgeschichte wurde in Lebensgeschichte und Familiengeschichte des Kranken aufgesucht, sein äußeres Erscheinungsbild, sein Verhalten und seine Denk- und Ausdrucksmöglichkeiten wurden mit großer Sorgfalt registriert. Die Quellen des frühen 19. Jahrhunderts vermitteln den Eindruck einer ihrer Zeit vorauseilenden psychiatrischen Professionalität.

1839 wurde in die Anstalt Siegburg die 29 Jahre alte Frau eines Postillions aufgenommen. Sie war Mutter von vier Kindern und litt an Wahnvorstellungen, die mit periodisch auftretenden Angstzuständen einhergingen. Nach zweimonatigem Anstaltsaufenthalt hält ein ärztlicher Zwischenbericht den »gegenwärtigen Zustand« der Kranken fest: »Noch besteht sie auf der Behauptung, daß sie den Teufel, das Jüngste Gericht gesehen« habe; »ihr Urteilsvermögen«, heißt es weiter, »ist an sich nicht geschwächt, aber wohl durch die krankhafte Thätigkeit der Phantasie und die Wahnvorstellungen beschränkt.« Besonders gegen ihren Vater hege die Patientin ein abgrundtiefes Mißtrauen, das ihre Gemütskräfte beeinträchtige und zu einer wahnhaften Personenverkennung führe. Täglich wurde im Siegburger »Journalblatt« der Verlauf der Krankheitsgeschichte stichwortartig notiert. Für einen Tag im Juli des Jahres 1839 heißt es: »Mit der größten Heftigkeit nach Hause verlangend, ohne auf irgendeine Vorstellung achtend; glaubt sich ausgeschimpft ohne Anlaß, sieht in den Personen der Anstalt lauter Bekannte. Noch immer viel Stimmenhören, sehr häufiger Wechsel der Stimmung und des Verhaltens; oft Weinen; heute sehr wortkarg.« In Siegburg wurde auch auf das körperliche Befinden der Patienten geachtet — Gewicht, Eß- und Schlafgewohnheiten, Puls usw. —, weil man hier einen Ansatzpunkt sah, psychische Zustände zu beeinflussen. »Seelentherapie« und Körperheilkunde wurden als Einheit gesehen. Über die Heilerfolge liegen keine statistischen Daten vor: die Fallgeschichten enden oft mit der Bemerkung »als genesen entlassen«, zeigen aber auch eine beträchtliche Zahl von Wiederaufnahmen. Das Entscheidende aber ist, daß die meisten Patienten, freilich mit bezeichnenden Ausnahmen, von der Anstaltsdirektion nicht abgeschrieben wurden.

Man unternahm in Siegburg viel, um Geisteskrankheiten auf den Grund zu gehen und Geisteskranke zu heilen. Doch bei Mißerfolgen kehrte man zur alten Rigorosität zurück. Konnten Kranke nicht in das Anstaltsleben integriert werden, wurden sie aus der Anstalt entfernt und als »unheilbar« an ihre Heimatgemeinde rückverwiesen. Der Heiloptimismus der frühen Psychiatrie hat vieles in Bewegung gebracht, aber er hat auch scharf die Grenzlinien zwischen denen gezogen, die psychiatrisch erfaßbar waren, und denen, die aus den »Kurversuchen« herausfielen. In die Beurteilung von Krankheiten schlichen sich Bewertungshierarchien von kranken Menschen ein. Hier hat der reformerische Aufbruch am Beginn des 19. Jahrhunderts der nachfolgenden Zeit ein problematisches Erbe hinterlassen. Die Siegburger Krankenakten zeigen, wie groß die Bereitschaft war, gesellschaftliche Vorurteile aufzubrechen und sich auf die besonderen Bedürfnisse seelisch Erkrankter einzulassen. Diese Überlieferung zeigt aber auch die Überforderung einer Psychiatrie, die der Illusion von der Machbarkeit einer leidensfreien Bürgergesellschaft anhing. Die Prosa des psychiatrischen Alltags verlangt Ärzten wie Gesellschaft ebenso den Mut zum helfenden Beistand wie den Mut zur Bescheidung ab: Es kommt auf die Akzeptanz des uns in der Krankheit begegnenden Fremden an, nicht auf ein Wegzaubern von Krankheiten, die der Welt der Gesunden immer fremd bleiben werden. Auch das sind Einsichten, die aus den historischen Erfahrungen gewonnen werden können.

 
nach oben

vorheriger Abschnitt


nach unten

Summary

The history of psychiatric care for the mentally ill has always been more than a mere history of medical progress. How significant the actual historical-political conditions are in this context can be exemplified in the case of Prussia, biggest single German state, during the 19th century. In this century the basis was set for a psychiatric infrastructure that has determined the situation of psychiatry in Germany until today. From the perspective of social history the present essay describes the role of psychiatry in a system of political, administrative and social responsibility for the lunatic ones. Through the evaluation of comprehensive archive material it was possible to get an insight into the social background of 'bürgerliche Gesellschaft' and into the situation of the mentally ill themselves.
 

 

Dirk Blasius war im Rahmen seines Studiums der Geschichte, Germanistik und Philosophie in Köln und Berlin von 1966 bis 1968 Stipendiat am Institut für Europäische Geschichte in Mainz, bevor er 1968 in Köln promovierte. Anschließend als Wissenschaftlicher Assistent für Neuere Geschichte in Düsseldorf tätig, habilitierte er sich dort 1974 für das Fach Mittlere und Neuere Geschichte. Seitdem lehrt er als Professor für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte an der Universität GH Essen. Buchveröffentlichungen u. a.: Bürgerliche Gesellschaft und Kriminalität (1976); Preußen in der deutschen Geschichte (1980); Umgang mit Unheilbarem. Studien zur Sozialgeschichte der Psychiatrie (1986); Ehescheidung in Deutschland 1794–1945 (1987); Friedrich Wilhelm IV. 1795–1861. Psychopathologie und Geschichte (1992).

Anmerkung
Der Beitrag stützt sich auf Quellen aus dem Staatsarchiv (Landeshauptarchiv) Koblenz und aus dem Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland (Brauweiler); zu Einzelnachweisen siehe Dirk Blasius: »Einfache Seelenstörung«. Geschichte der deutschen Psychiatrie 1800–1945. Frankfurt/M. 1994 (Fischer Taschenbuch Verlag).

 
  Literaturliste (332 KB)  Original (PDF)