| |
Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie (Selbstdarstellung s.u.)
Bochumer Erklärung der DGSP zum Maßregelvollzug
Auf der Forensik-Tagung der DGSP am 8. Juni 1999 in Bochum wurde im Plenum folgende Erklärung zur Situation im Maßregelvollzug und zur Behandlung forensischer Patienten verlesen:
- Wenn Straftäter krank oder erheblich persönlichkeitsgestört sind, reicht es nicht aus, sie vorübergehend einzusperren. Eine Alternative zur bloßen Bestrafung und Inhaftierung stellt in unserem Rechtssystem der Maßregelvollzug dar. Straftäter, bei denen die gesetzlichen Voraussetzungen bestehen, haben einen Anspruch darauf, dort behandelt zu werden.
- Qualifizierte Therapie mindert Rückfallgefahren bei kranken und persönlichkeitsgestörten Straftätern. Sie ist gleichwohl kein Allheilmittel, und es gibt Grenzen dessen, was durch Behandlung erreicht werden kann. In vielen Fällen schafft eine ausreichende Betreuung im Anschluß an die stationäre Therapie zusätzliche Sicherheit.
- Die Maßregeleinrichtungen und ihre Träger stehen unter großem öffentlichen Druck. Ein Grund ist darin zu sehen, daß alles, was mit Sexualität und Gewalt in Verbindung gebracht werden kann, von den Medien ungleich stärkere Beachtung erfährt als in früheren Jahren. Während die Zahl sexueller Gewalttaten in den letzten Jahrzehnten zurückgegangen ist, hat sich die Anzahl der Presseberichte in diesem Feld vervielfacht.
- Im Bereich des Maßregelvollzugs gibt es erhebliche Kapazitätsprobleme, und das aus mehreren Gründen:
- Die Einrichtungen verfahren eben aufgrund des öffentlichen Drucks restriktiver bei der Gewährung von Ausgängen zur Entlassungsvorbereitung und bei Entlassungsempfehlungen.
- Auch die Gerichte legen strengere Maßstäbe an, wenn sie über Fortdauer oder Entlassung aus der Unterbringung entscheiden. Die gesetzlichen Voraussetzungen einer Entlassung wurden 1998 verschärft.
- Es ist schwerer geworden, Forensikpatienten zur Nachsorge in Einrichtungen freier Träger zu vermitteln.
- Gerichte machen sich mehr Gedanken über Therapieerfordernisse bei Straftätem und ordnen eine Unterbringung im Maßregelvollzug daher häufiger an.
- Die Kliniken haben die Aufgabe, die Risiken für die Öffentlichkeit möglichst gering zu halten, aber Patienten haben auch einen Rechtsanspruch darauf, daß ihnen nach einer angemessenen Behandlung und Vorbereitung schrittweise Freiheiten gewährt werden, wenn die noch anzunehmenden Risiken gering sind. Der Maßregelvollzug nach § 63 oder § 64 Strafgesetzbuch ist keine Sicherungsverwahrung.
- Eine beträchtliche Zahl ehemaliger Forensiker wird durch freie Träger in Wohnungen, Wohnheimen und durch andere sogenannte komplementäre Dienste und Einrichtungen betreut. Dies ist für viele Patienten eine entscheidende Hilfestellung zur sozialen Eingliederung und therapeutischen Nachsorge. Eine grundsätzliche Ausgrenzung forensischer Patienten aus den Versorgungsangeboten freier Träger würde zudem die Sicherheitsprobleme des Maßregelvollzugs verschärfen, wenn Patienten aus sogenannten Verhältnismäßigskeitsgründen entlassen werden müßten, ohne daß ihnen ein stabilisierender »äußerer Rahmen« zur Verfügung steht. »Forensische Gespräche« in den Versorgungsregionen, z.B. im Rahmen der örtlichen Psychosozialen Arbeitsgemeinschaften, sollten obligatorisch werden.
- Freie Träger müssen durch die Bereitstellung entsprechender Ressourcen (Personal, Fortbildung, Supervision
) ermutigt werden, verbindliche Arbeitsbündnisse mit den Maßregelvollzugskliniken einzugehen. Bei den neuen Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen gemäß § 93(d) BSHG muß der besondere Hilfebedarf von Patienten mit forensischer Vorgeschichte angemessen Berücksichtigung finden. Sorgfältige Information der Träger über die Bedingungen des Maßregelvollzugs im allgemeinen und die besondere Problematik des konkreten Einzelfalls sind eine fachliche Voraussetzung für solche Kooperationen.
- Die DGSP unterstützt Vorhaben in den Ländern, neue Standorte für forensischpsychiatrische Abteilungen und Kliniken zu erschließen. Dem weiteren Anwachsen der schon bestehenden Großeinrichtungen muß entgegengewirkt werden. Zu fordern ist weiterhin die Finanzierung von Nachsorgeambulanzen, zu deren Aufgaben es gehört, die Betreuung von Forensikpatienten durch komplementäre Einrichtungen vorzubereiten und freie Träger bei der Betreuung dieser Patienten zu beraten und zu unterstützen.
|
| |
Die DGSP ist ein unabhängiger Fachverband, deren Mitglieder allen in der Psychiatrie vertretenen tätigen Berufsgruppen angehören. Dem liegt die Einsicht zugrunde, dass kein Beruf alleine heute die Probleme psychisch Kranker einsehen, verstehen und behandeln kann, sondern dass es der angemessenen Zusammenschau und Zusammenarbeit der Berufsgruppen bedarf. Mitgliedschaft und Mitarbeit in der DGSP bedeutet:
- über den eigenen Beruf und die eigene Rolle hinaus aktiv sein zu können,
- politisch werden, reden, streiten, nachdenken, demokratisch handeln,
- sich mit dem Zustandekommen psychischer Störungen auseinander zusetzen.
(aus der Selbstdarstellung)
|