|
Quelle: Soziale Psychiatrie 3/1999 mit freundlicher Genehmigung der Dt. Gesellschaft für Soziale Psychiatrie (DGSP) |
|
Matthias Rosemann und Konrad Bauer Zurück in die GemeindeRehabilitation und gesellschaftliche Integration ehemals forensisch untergebrachter Patienten |
Inhalt: |
|||||
|
»Die Betreuung ehemals forensisch untergebrachter psychisch kranker Straftäter in ambulanten Einrichtungen des Lebensfelds Wohnen ist nicht mehr und nicht weniger problematisch als die Betreuung anderer psychisch Kranker« so das Fazit der Mitarbeiter eines Berliner Projektes, welches ermutigend und vorbildhaft ist: Ein freier Trägerverein mit zahlreichen Einrichtungen in der Gemeinde übernimmt die Versorgungsverpflichtung auch für Patienten aus dem Maßregelvollzug. |
||||||
|
|
Das uns gestellte Thema »Rehabilitation und gesellschaftliche Integration« formuliert einen hohen Anspruch. Wir wollen Ihnen heute Erfahrungen berichten, die unterhalb dieses Anspruchs liegen. Seit rund zehn Jahren geht es uns zunächst um die Integration ehemals forensisch untergebrachter Patienten in die »normale« komplementäre Versorgungsstruktur der Psychiatrie. Das bedeutet, unsere uns selbst gesteckten Ziele beziehen sich nur mittelbar auf die gesellschaftliche Integration, unmittelbar aber darauf, forensischen Patienten einen Platz im »normalen« Betreuungssystem in der Gemeinde zu ermöglichen. Um dies verständlich zu machen, werden wir den folgenden Beitrag in zwei Teile gliedern. Im ersten Teil möchten wir Ihnen kurz die Struktur unseres Versorgungssystems und die Formen der Zusammenarbeit mit dem Krankenhaus des Maßregelvollzugs darlegen, im zweiten Teil werden wir vor diesem Hintergrund unter drei Aspekten einige Erfahrungen aus der Betreuung von ehemaligen Patienten der forensischen Psychiatrie schildern. Wenn wir hier über Erfahrungen sprechen, so beziehen sich diese vorrangig auf den Bereich des Betreuten Wohnens. Zur Integration in tagesstrukturierende Maßnahmen oder Arbeit wären sicherlich einige ergänzende Anmerkungen erforderlich. |
|||||
|
|
Versorgungsverpflichtung für alleUnsere Organisation der Träger e.V. ist im Einzugsgebiet der Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik tätig, die bis heute die stationäre Versorgungsverpflichtung für zwei Berliner Bezirke, Reinickendorf und Wedding hat. Seit rund zehn Jahren arbeiten wir gemeinsam daran, in diesen Bezirken ein Versorgungssystem aufzubauen, das auch im ambulant/komplementären Bereich die Prinzipien der Versorgungsverpflichtung oder der Pflichtversorgung aktiv erfüllt. Begonnen hat unsere Arbeit an dieser Aufgabe mit den Vorbereitungen zur Errichtung unseres Übergangsheims für psychisch kranke Menschen. Grundsätzlich beinhaltet die Wahrnehmung unseres Anspruchs auf Pflichtversorgung in unserer Organisation, alle in den beiden Bezirken tätigen Einrichtungen und Dienste an der Konzeptionierung neuer Projekte von Beginn an zu beteiligen. So entstand 1987 eine Vorbereitungsgruppe aus den für die beiden Bezirke zuständigen psychiatrischen Abteilungen der Klinik, der Abteilung für forensische Psychiatrie der Klinik und den Sozialpsychiatrischen Diensten, die in Berlin ja bekanntlich gut ausgebaut sind. Schon durch diese Form der Zusammenarbeit in der Konzeptionierungsgruppe wurde der Anspruch deutlich, Patienten der forensischen Psychiatrie ebenso wie allen anderen psychisch kranken Menschen ein angemessenes Betreuungsangebot in der Gemeinde zu machen. In der Folge eröffnete 1989 ein Übergangsheim mit 30 Plätzen für diese beiden Bezirke. Nach und nach entstanden weitere Projekte; so verfügen wir heute über mehr als 100 Plätze im Ambulant Betreuten Wohnen für primär psychisch kranke Menschen allein für den Bezirk Reinickendorf mit seinen rund 250000 Einwohnern. |
|||||
|
|
Verbindliches Platzkontingent für Patienten aus der ForensikTrotz der erheblich größeren Zahl ambulanter Betreuungsplätze beziehen sich unsere Erfahrungen mit der Integration ehemals forensischer Patienten jedoch wesentlich stärker auf den stationären Bereich, nämlich auf unser Übergangsheim. Auch in den anderen Einrichtungen des Träger e.V. sind ehemalige forensische Patienten integriert; die Nachfrage nach Betreuungsmöglichkeiten aus der Forensik zielt dennoch seit Jahren mehr auf unser stationäres Angebot. Das Übergangsheim gliedert sich mit seinen 30 Plätzen in Wohngruppen mit unterschiedlicher Größe. Es handelt sich um mehrere Wohngruppen für zwei, drei und fünf Bewohner; leider stehen nur vier Einzimmerappartements zur Verfügung. Die bauliche Beschaffenheit und die Konzeption des Hauses sind daran orientiert, individuelle Betreuungsaufträge und Lebensentwürfe zu realisieren. In diesem Haus haben wir als Organisation zum ersten Mal systematische Erfahrung damit gesammelt, was es bedeutet und welche Konsequenzen es hat, wenn man sich als freier Träger seine Bewohner nicht über ein Bewerbungsverfahren auswählt. Die Belegung des Übergangsheims erfolgt in gemeinsamer Abstimmung mit den anderen beteiligten Einrichtungen und Diensten, hier also wieder vorrangig mit der Klinik mit ihren verschiedenen Abteilungen und mit den Sozialpsychiatrischen Diensten. Nach kurzer Zeit entstand ein Belegungsverfahren, das den verschiedenen Kooperationspartnern jeweils verbindliche Platzkontingente einräumte. Im Rahmen dieses Verfahrens haben wir der Abteilung für forensische Psychiatrie in der Klinik ein Platzkontingent von zuerst sechs und später fünf Plätzen verbindlich zugesichert. Platzkontingent bedeutet konkret, daß bei einem freiwerdenden Platz aus ihrem Kontingent die Forensik entscheiden kann, welcher ihrer Patienten in das Haus ziehen soll. Wir behalten uns als Einrichtung lediglich eine Art »Veto-recht« vor und schildern den Kollegen der Forensik im Falle von Bedenken gegen den Einzugsvorschlag die Wohngruppe, ihre Größe, die Zusammensetzung der Bewohner und die aktuelle Lage im Haus. »Ehemalige Patienten der forensischen Psychiatrie sind in der Regel nicht von anderen zu unterscheiden«Die Übernahme von Pflichtversorgung bedeutet folglich, daß nicht nur die Mitarbeiter mit Menschen arbeiten müssen, auf deren Auswahl und Zusammensetzung sie keinen oder nur geringen Einfluß nehmen konnten, sondern auch, daß die Bewohner eine Fremdbestimmung ihrer Mitbewohner hinnehmen müssen. Die von uns in dieser Weise wahrgenommene Form von Aufnahmeverpflichtung führte relativ rasch dazu, daß die Abteilung für forensische Psychiatrie ihr Platzkontingent sehr aktiv und engagiert genutzt hat. Seither leben regelmäßig fünf ehemalige Patienten der forensischen Psychiatrie in verschiedenen Wohngruppen und Einzelwohnungen unseres Übergangsheims. Sie sind von den anderen Bewohnern in aller Regel nicht zu unterscheiden. Im Laufe der zehn Jahre, die das Haus nunmehr besteht, sind insgesamt 25 ehemalige Patienten der forensischen Psychiatrie Bewohner unseres Hauses gewesen, fünf ehemalige Patienten des Maßregelvollzugs leben heute dort noch. Auf diese, zugegeben relativ bescheidene, Größenordnung bezieht sich also die Erfahrung, über die wir heute berichten und mit Ihnen sprechen wollen. Nicht verschweigen wollen wir aber, daß viele andere Bewohner nicht direkt aus der Forensik zu uns kamen, in ihrer Lebensgeschichte aber zu früheren Zeitpunkten einschlägige Erfahrungen machen mußten. Unsere tatsächliche Erfahrungsbasis ist also sowohl durch diesen Umstand, wie auch durch die Integration in ambulante Betreuungsformen und andere Einrichtungen unseres Trägers etwas breiter, als die Zahl von 30 Menschen vermuten läßt. |
|||||
|
|
Unterstützung und Kooperation: die BeratungskommissionWir waren von Beginn an der Überzeugung, daß eine Einrichtung, die sich in der beschriebenen Weise der Aufnahmeverpflichtung stellt, auch einen besonderen Anspruch auf Zusammenarbeit mit den Einrichtungen und Diensten, denen sie ihre Plätze zur Verfügung stellt, erheben darf. Aus diesem Grunde ist aus der ehemaligen Vorbereitungsgruppe eine regelmäßig tagende Beratungskommission geworden. In dieser Beratungskommission ist die Abteilung für forensische Psychiatrie, die vor rund drei Jahren als eigenständiges Krankenhaus des Maßregelvollzugs aus der Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik ausgegliedert, aber am gleichen Ort gelassen wurde, seither regelmäßig und aktiv vertreten. Die Beratungskommission erfüllt im wesentlichen zwei Funktionen: Zum einen gewährleistet sie die Anpassung der Arbeit im Übergangsheim an die Bedürfnisse in der Region. In dieser Beratungskommission werden die dort vertretenen Einrichtungen und Dienste gebeten und aufgefordert, sich aktiv an der Entwicklung der praktischen Arbeit, an der Fortschreibung der Konzeption und an der Milieugestaltung im Haus zu beteiligen. Zum zweiten dient die Beratungskommission dazu, auftretende Probleme in der Kooperation mit den Partnern zu besprechen, sofern sie über einen Einzelfall hinausweisen. »Auch andere Träger sollen Bereitschaft entwickeln, sich für Patienten aus dem Maßregelvollzug zu öffnen«In dieser Beratungskommission haben wir rund fünf Jahre nach Eröffnung des Hauses beschlossen, die damalige Abteilung für forensische Psychiatrie zu bitten, vorrangig forensische Patienten in unser Übergangsheim zu verlegen, deren Herkunftsbezirke vor der Aufnahme in die Forensik Reinickendorf und Wedding waren oder die einen besonderen Bezug zu diesen beiden Bezirken haben. Wir wollten damit erreichen, daß auch in den anderen Bezirken freie Träger die Bereitschaft entwickeln, sich für Patienten aus dem Maßregelvollzug zu öffnen. In vielen Bezirken Berlins sind in den letzten fünf Jahren Strukturen entstanden, die auch schwierigeren psychisch kranken Menschen den Zugang zu ihnen angemessenen Betreuungsformen ermöglichen sollen. In einigen Bezirken sind Gremien entstanden, in denen freie Träger ihre Plätze nach Maßgabe des regionalen Bedarfs zur Verfügung stellen und die dann auch über die Belegung der Plätze entscheiden. In manchen Bezirken werden diese Gremien Aufnahmekonferenzen, in anderen Steuerungsrunden genannt; kurz: In ganz Berlin befindet sich ein System im Aufbau, das dem Pflichtversorgungsgedanken im ambulant-komplementären Bereich ein wenig näherrückt. Uns schien bis heute erforderlich, trotz dieser Belegungsrunden, die auch in unseren Bezirken Reinickendorf und Wedding entstanden sind, der Forensik weiterhin ein festes Platzkontingent zuzugestehen. Insofern sind wir dabei geblieben, dem Krankenhaus des Maßregelvollzugs fünf Plätze zur Belegung fest zur Verfügung zu stellen. |
|||||
|
|
Von der Beurlaubung zur Aufhebung der MaßregelMit dieser Belegung entscheidet das Krankenhaus des Maßregelvollzugs auch über die Häufigkeit des Wechsels in diesen Plätzen. Schlägt es uns beispielsweise einen Bewohner zur Aufnahme vor, von dem absehbar ist, daß er einige Jahre zur Rehabilitation benötigen wird, ist dieser Platz entsprechend lange belegt. Zum formalen Ablauf sei Ihnen folgendes noch geschildert: In aller Regel werden die Patienten des Krankenhauses des Maßregelvollzugs zunächst in unsere Einrichtung beurlaubt. Sie bleiben also formal Patienten des Maßregelvollzugs. Dies drückt sich nicht zuletzt darin aus, daß wir die Rechnung für unsere Leistung nicht dem zuständigen Sozialhilfeträger übersenden, sondern der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, die in diesen Fällen Kostenträger ist. Dies geschieht auf der Basis einer entsprechenden Vereinbarung mit dieser Senatsverwaltung. Nach einigen Monaten der Beurlaubung in unserem Haus erfolgt dann durch die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer die Aufhebung der Maßregel. Zumeist geschieht diese wiederum mit der gleichzeitigen Formulierung von Bewährungsauflagen. Manche dieser Bewährungsauflagen sind so formuliert, daß sie das Leben in unserem Übergangsheim zum Gegenstand der Bewährung machen. Dies hat sich allerdings in fast keinem Fall tatsächlich bewährt. |
|||||
|
|
Grunderfahrung: »Integration ist sinnvoll und möglich«Damit sind wir bereits bei unseren Erfahrungen: Wenn wir im folgenden über einige unserer Erfahrungen berichten wollen, so bitten wir Sie zu berücksichtigen, daß es sich keineswegs um wissenschaftlich gesicherte Ergebnisse handelt. Wir geben Ihnen lediglich einen Überblick über die Erkenntnisse, die wir, d.h. die EinrichtungsleiterInnen und wir, aus der mehrjährigen Erfahrung mit der Integration ehemals forensischer Patienten gewonnen haben. Betrachten Sie die folgenden Ausführungen deshalb bitte als subjektiv gefärbte Anmerkungen, deren zentrale Botschaft jedoch eindeutig ist: Die regelhafte und von uns nicht selektierte Integration von ehemaligen Patienten des Maßregelvollzugs ist sinnvoll und möglich; ja sie ist uns selbstverständlich geworden, und wir sehen keine Veranlassung, an dieser Integration zu zweifeln. Nun lehrt uns die Erfahrung, daß auf einige Besonderheiten im Umgang mit psychisch kranken Menschen aus dem Maßregelvollzug zu achten ist. Die meisten unserer Erfahrungen sind unabhängig von dem Ort des Lebens und der Betreuung. Sie entstammen genauso ambulanten Betreuungsformen wie stationäre Betreuungseinrichtungen, also Heimen. »Viele Patienten aus der Forensik sind mit der neuen Freiheit überfordert«Wir wollen unsere Erfahrung in drei große Bereiche gliedern. Der erste Bereich beschäftigt sich mit der Zusammenarbeit mit dem Krankenhaus des Maßregelvollzugs. Im zweiten wollen wir über die Zusammenarbeit mit den Gerichten kurz schildern und der dritte und für uns wesentlichste Bereich handelt von unseren Erfahrungen über die spezifischen Erfordernisse in der täglichen Betreuungsarbeit. Zunächst zur Zusammenarbeit mit dem Krankenhaus des Maßregelvollzugs: Die allererste Erfahrung, die wir mit der Aufnahme von ehemaligen forensischen Patienten machen konnten, ist auch heute noch eine zentrale Erfahrung geblieben. Sehr viele Patienten aus der Forensik sind mit der Freiheit des Lebens in einem Übergangsheim hart konfrontiert und manchmal überfordert. Sie müssen dazu wissen, daß in unserer Einrichtung jeder Bewohner über ein eigenes Zimmer und folglich über die Schlüssel zum Haus, zur Wohnung und zu seinem Zimmer verfügt und sich seinen Alltag mit Hilfe der Betreuer selbst gestalten kann. Auf die Versorgung durch das Haus kann zurückgegriffen werden, wenn und soweit dies erforderlich ist. In unserem Haus gibt es keinen verbindlichen Tagesablauf, der allen Bewohnern gleichermaßen unabhängig von ihrer Erkrankungs- und Betreuungssituation den Lebensalltag regelt. Die Alltagsgestaltung ist vielmehr Gegenstand von individuell ausgerichteten Betreuungszielen. Auf diese Form des »freien« Lebens sind viele Menschen aus dem Maßregelvollzug nicht ausreichend vorbereitet. In aller Regel drücken sich die Probleme dieses Freiheitsschocks durch akute Konflikte innerhalb des Hauses oder mit den Nachbarn der angrenzenden Wohngebiete unmittelbar aus. Es bedarf nicht selten einiger Zeit, bis die Bewohner mit der Situation des weitgehend selbstbestimmten Lebens Frieden geschlossen haben. Hier wünschen wir uns manchmal, daß das Krankenhaus des Maßregelvollzugs die Vorbereitung auf ein Leben in eigener Verantwortung stufenweise gestalten könnte. Grundsätzlich nicht zu lösen ist allerdings das Problem, daß das Leben im Maßregelvollzug vor dem Hintergrund der Sicherung in hohem Maße reglementiert ist und unter der stetigen Maßgabe des möglichen Freiheitsentzuges steht. Insofern nehmen wir an, daß dieser »Freiheitsschock« zu den nur geringfügig veränderbaren Konfliktsituationen im Übergang zwischen dem Krankenhaus des Maßregelvollzugs und den komplementären Einrichtungen gehören wird. |
|||||
|
|
Zur Zusammenarbeit mit Gerichten und dem Umgang mit BewährungsauflagenFür die Zusammenarbeit mit der Forensik ist deshalb aus unserer Sicht die Formulierung eines konkreten Betreuungszieles von ganz erheblicher Bedeutung. Vielleicht ist der konkrete Unterstützungsbedarf im Rahmen des stationären Maßregelvollzugs kaum hinreichend zu erkennen; um so wichtiger wird dann jedoch die enge Zusammenarbeit in den ersten Wochen und Monaten nach der Aufnahme mit den Kollegen der Forensik hinsichtlich der Erarbeitung von Betreuungszielen und des Erkennens von konkretem Unterstützungsbedarf. Nicht selten bedarf es der engen Kooperation gerade deshalb, weil die Bewohner selbst ein ganz anderes Bild von sich, dem neuen Leben und der notwendigen Unterstützung haben als wir. In diesen Bereich der Zusammenarbeit fügt sich auch der zweite große Komplex, der der Zusammenarbeit mit den Gerichten ein. Bisher hatten wir als Organisation fast nie direkten Kontakt mit den Gerichten und konnten deshalb auch nur selten Einfluß auf die Formulierung von Bewährungsauflagen nehmen. Gerade dies erweist sich jedoch zunehmend als Belastung. Aus unserer Sicht wäre es sinnvoll, in den Entscheidungen des Gerichts die Erfahrungen der alltäglichen Betreuungsarbeit zu berücksichtigen. Möglich wäre dies sowohl durch die Abforderung einer schriftlichen Stellungnahme durch das Gericht; die Hinzuziehung zum Entscheidungstermin wäre ein weiterer Weg, und nach unserer Auffassung nur in Ausnahmefällen, die aber leider noch die Regel sind ließe sich unsere Sichtweise über die Stellungnahme der Kollegen aus der Forensik vermitteln, wenn diese dazu ausdrücklich aufgefordert würden. Denn gerade der Umgang mit Bewährungsauflagen hat sich als besonderes Problemfeld erwiesen. Nicht nur die Formulierung der Auflagen als solche, sondern auch die Frage, wie denn zu verfahren sei, wenn der Bewohner diese Bewährungsauflagen nicht einhält, ist gelegentlich zum erheblichen Konfliktpunkt und zum Problem im Betreuungsalltag geworden. So kommt es nicht selten vor, daß das Gericht Bewährungsauflagen formuliert, die aus unserer Sicht nicht sinnvoll wenn nicht gar ungünstig sind oder die nicht zu kontrollieren sind. Zum anderen wird in der Regel offengelassen, wer denn für die Kontrolle des Einhaltens der Bewährungsauflage primär verantwortlich ist. Daraus entsteht ein erhebliches Konfliktpotential für die alltägliche Betreuungsarbeit. Denn gerade der Umgang mit Verstößen gegen Bewährungsauflagen eröffnet der Willkür Tür und Tor, sei sie absichtlich oder sei sie unbewußt. |
|||||
|
|
Umgang mit RegelverstößenWenn wir uns damit nun dem dritten Themenkomplex unserer Erfahrung zuwenden, nämlich dem der alltäglichen Betreuungsarbeit, so steht der Umgang mit Regelverstößen hier an oberster Stelle. Es ist für die alltägliche Betreuungsarbeit im Haus von eminenter Bedeutung, daß Verstöße gegen Regeln oder gegen Bewährungsauflagen eindeutig bearbeitet werden. Hier hat es sich als notwendig erwiesen, im Betreuerteam immer wieder Klarheit darüber herzustellen, daß nicht jeder Regelverstoß zur Rückverlegung in die Forensik führen muß, sondern daß vielmehr die Herstellung von Eindeutigkeit über die Regelübertretung langfristig eher eine Wiederaufnahme in die Forensik vermeiden helfen kann. Nur die eindeutige Stellungnahme zu Regelverstößen eröffnet den Bewohnern die Möglichkeit, Verantwortung für den eigenen Lebensweg zu übernehmen. Wir halten es daher für erforderlich, sich mit den Bewohnern darüber zu verständigen, daß wir gravierende oder permanente Verstöße gegen die Bewährungsauflage oder gegen andere verbindliche Regeln zur Kenntnis nehmen und sie den zuständigen Verantwortlichen, in der Regel also dem Bewährungshelfer oder dem Krankenhaus des Maßregelvollzugs, dann auch zur Kenntnis geben. Wenn das Betreuerteam erlebt, daß weit mehr Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, als nur die Rückverlegung in die forensische Psychiatrie, so kann sich daraus eine Arbeitshaltung miteinander entwickeln, die den üblichen Mechanismen des »wir drücken beide Augen zu« oder des »das wollen wir mal nicht so ernst nehmen« entgegenwirken. Das stillschweigende Zusehen der Betreuer bei Verstößen gegen die Bewährungsauflagen schafft demgegenüber den Eindruck für die Bewohner, daß die Betreuer mit ihrem Verhalten einverstanden wären oder ein »Einsehen« hätten. Wenn dann letztlich doch aufgrund zunehmender Regelverstöße die Weiterleitung an die Verantwortlichen erfolgen muß, ergibt sich oft der Eindruck von Willkür, diffuser Abhängigkeit und Bruch des scheinbaren Einverständnisses. |
|||||
|
|
»Das Delikt gehört unabänderlich zur Lebensgeschichte und muß thematisiert werden«In der Vorbereitung dieses Beitrags haben wir in unserer organisationsinternen Leiterrunde einen längeren Zeitraum des Gesprächs auf die Rolle des Delikts in der Betreuungsarbeit verwandt. Wir halten es für erforderlich, das Delikt in der Betreuungsarbeit weder zu verschweigen noch zu tabuisieren. Es hat sich im Gegenteil als sinnvoll erwiesen, daß den Betreuern das Umfeld der Tat ausreichend bekannt ist und bedacht werden muß, um rechtzeitig Warnzeichen erkennen und ggf. ernst nehmen zu können. Hier handelt es sich aus unserer Wahrnehmung um einen äußerst schwierigen Balanceakt. Einerseits müssen wir darauf achten, daß die Beteiligten, der Bewohner und die Betreuer gegenseitig darum wissen, daß das Delikt bekannt ist, sofern das mit dem Bewohner überhaupt zu thematisieren ist und er sich über seine persönliche Geschichte bewußt werden kann. Denn das Delikt gehört unabänderlich zur Lebensgeschichte des Bewohners, ist also mit entsprechenden Affekten und psychischen Prozessen verbunden und muß deshalb in der Betreuungsarbeit wahrgenommen werden. Andererseits muß der Betreuungsalltag frei von den mit dem Delikt verbundenen Ängsten der Betreuer sein. Daß diese schwierige Balance gelingt, und das kommt sehr häufig vor, wird man daran erkennen können, daß in der Einrichtung erst einmal nachgedacht werden muß, wenn die Frage gestellt wird, welche der Bewohner denn ehemalige forensische Patienten sind. Es gehört jedoch auch zur Verantwortung im komplementären Bereich, rechtzeitig die Probleme zu erkennen, die möglicherweise riskante Konfliktsituationen bilden und unter unglücklichen Umständen wieder zur Aufnahme in die forensische Psychiatrie führen könnten. Die Wahrnehmung dieser Verantwortung erfordert wieder die stetige und verläßliche Zusammenarbeit mit den erfahreneren Kollegen aus dem Maßregelvollzug. Wir halten es deshalb für unabdingbar, daß auch nach der Entlassung aus dem Krankenhaus des Maßregelvollzugs die dortigen Behandler zu einem entweder regelmäßigen oder im Zweifelsfall kurzfristig erforderlich werdenden Beratungskontakt bereit sind. Dieser ist allerdings vorrangig dann sinnvoll, wenn es sich bei den Behandlern um Menschen handelt, die den Klienten aus der Zeit der stationären Behandlung im Krankenhaus des Maßregelvollzugs gut kennen und möglichst auch sein Vertrauen genießen. Auch diese Form der Zusammenarbeit muß dem Bewohner oder Klienten bekannt sein. Ich vermute, daß der Umgang mit dem Delikt in der Betreuungsarbeit zu einem wesentlichen Fortbildungsgegenstand für die Betreuerteams werden muß, um dem Anspruch der Integration ehemals forensischer Patienten in die Strukturen der gemeindepsychiatrischen Versorgung gerecht werden zu können. |
|||||
|
|
Fazit: »Ambulante Betreuung von ehemaligen Patienten der forensischen Psychiatrie im Lebensfeld Wohnen kann so selbstverständlich werden wie die Aufnahme anderer psychisch Kranker«Mit dieser schlaglichtartigen Schilderung einiger Erfahrungen, die wir in den zurückliegenden zehn Jahren mit der ambulanten Betreuung im Lebensfeld Wohnen von ehemaligen Patienten der forensischen Psychiatrie gemacht haben, wollen wir vorrangig aufzeigen, daß die Betreuung von Patienten oder ehemaligen Patienten aus dem Maßregelvollzug in aller Regel nicht mehr und nicht weniger problematisch als die von anderen psychisch Kranken ist. Grundsätzlich sind nur einige Besonderheiten zu bedenken: Dazu gehören die Problematik des Delikts, die Zusammenarbeit mit dem Krankenhaus des Maßregelvollzugs oder anderen forensisch erfahrenen Experten sowie die Zusammenarbeit mit den zuständigen und verantwortlichen Institutionen, wie Gericht, Bewährungshelfern und ähnlichen. Betrachtet man diese besonderen Inhalte als Teil einer individuellen Lebens- und Hilfeplanung und ist die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Diensten ohnehin Bestandteil einer Philosophie eines ambulanten Betreuungssystems, so wirft die Betreuung von forensischen Patienten keine wesentlichen Hindernisse auf. Sie kann so selbstverständlich werden wie die Aufnahme von allen anderen Klientengruppen aus dem Umfeld der Psychiatrie. Ob sich daraus eine weitere gesellschaftliche Integration entwickeln läßt, ist, soweit wir das überblicken, nicht mehr abhängig von der forensischen Herkunft, denn die weiteren Integrationsschritte sind keine anderen, als die von allen psychisch kranken Menschen, die wir betreuen. Auch hier gelingt die Integration mal mehr oder mal weniger, oder wir müssen unseren Begriff von Integration relativ weit fassen. Uns bewegt in diesem Zusammenhang immer wieder die Frage, wie Strukturen und Betreuungshaltungen im komplementären Bereich des psychiatrischen Versorgungssystems beschaffen sein müssen, um zu vermeiden, daß aus Bewohnern und Klienten neue forensische Patienten werden. Es lohnt sich deshalb unserer Erfahrung nach, darüber nachzudenken, ob nicht gelegentliche oder zeitweilige Reglementierungen und das bewußte Festhalten von Regelübertretungen in Zusammenarbeit mit einer Außenkontrolle bei gleichzeitiger Vermeidung von Betreuungsabbrüchen und »Rauswürfen« die Forensik vermeiden helfen könnte. Die Frage nach besorgten Anfragen aus der Öffentlichkeit ist bei uns bisher unbeantwortet geblieben. Da wir die Integration von ehemaligen Patienten aus der Forensik als selbstverständlich erachten, haben wir sie in unserer Öffentlichkeitsarbeit weder besonders herausgestellt noch besonders verschwiegen. So ist die Belastung der Nachbarschaft unserer Beobachtung nach ganz abhängig von der konkreten Person, nicht von ihrer Herkunft aus einer speziellen Abteilung. Da wir damit ein sehr weites Themengebiet anschneiden, das für mancherlei ausufernde Betrachtungen gut ist, schließen wir lieber und bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit. |
|||||
|
Konrad Bauer ist Diplompsychologe und Leiter des Übergangswohnheims Reinickendorf des Vereins »Träger e.V.«, Berlin. Vortrag auf der DGSP-Tagung: »Forensik im Abseits« am 8. Juni 1999 in Bochum. |
||||||
| Literaturliste | ||||||