[ Thema: Sicherungsverwahrung ]
Forensik aktuell
Ausgewählte Medienberichte zu den Themen Forensische Psychiatrie, Maßregelvollzug, Klinikneubauten usw.
Hinweis: Manche der ausgewerteten Zeitungen stellen nach einiger Zeit ihre im Internet veröffentlichten Artikel in ein Archiv ein oder löschen sie ganz. Es kann daher vorkommen, dass manche Links ins Leere gehen. In einem solchen Fall bitten wir Sie um eine entsprechende Mitteilung an uns. → AK Forensik
Aachener Zeitung, 11. März 2009
Berlin: Deutsche Kinderhilfe fordert Gesetzesverschärfung
Berlin. Die Deutsche Kinderhilfe beklagt eine Gesetzeslücke bei der Verhängung von nachträglicher Sicherungsverwahrung gegen schwere Straftäter und fordert von der Bundesregierung zum Schutz vor Sexualdelikten eine Änderung des Strafgesetzbuches noch vor der Bundestagswahl. In einem Brief an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) fordert der Verband schnelle Änderungen. So solle künftig die nachträgliche Sicherungsverwahrung für schwere Straftäter angeordnet werden müssen, "wenn neue Tatsachen wie ausdrücklich auch die Therapieverweigerung die Gefährlichkeit belegen", erklärte Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe, am Dienstag im Gespräch mit unserer Berliner Redaktion. Paragraph 66b Strafgesetzbuch und Paragraph 7 Jugendgerichtsgesetz müssten entsprechend geändert werden, so die Forderung. [mehr …]
FOCUS Online, 20. Feb. 2009
Regensburg (BY): Verhandlung um nachträgliche SV für nach Jugendrecht Verurteilten
Das Landgericht Regensburg muss ab 2. März darüber befinden, ob der zur Tatzeit jugendliche Sexualverbrecher Daniel I. nach Verbüßen seiner Haftstrafe in nachträgliche Sicherungsverwahrung genommen werden kann. Es wäre das bundesweit erste Verfahren dieser Art. Der Anwalt des Mannes hat jedoch bereits Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Der heute 31-jährige Häftling Daniel I. hatte 1997 bei Kelheim in Niederbayern eine Joggerin überfallen, missbraucht und getötet. Im Herbst 2008 hätte der Mann nach Verbüßen seiner zehnjährigen Jugendstrafe eigentlich in Freiheit kommen müssen. Ein auf Eil-Antrag Bayerns beschlossenes Gesetz, demzufolge nun auch zur Tatzeit Jugendliche im Nachhinein in Sicherungsverwahrung genommen werden können, verhinderte die Freilassung. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) sagte gegenüber FOCUS: "Es war ein ziemlicher Kampf." Ihre "Hartnäckigkeit" jedoch habe sich ausgezahlt. [mehr …]
FOCUS online, 28. Jan. 2009
Sachsen: Gesetzentwurf für weitere Verschärfung der Sicherungsverwahrung
Der sächsische Justizminister Geert Mackenroth (CDU) hat eine grundlegende Reform der Sicherungsverwahrung für gefährliche Straftäter gefordert. "Wir müssen die Regelungen zur Sicherungsverwahrung vom Kopf auf die Füße stellen", sagte Mackenroth am Mittwoch der Nachrichtenagentur AP. Sachsen will dazu mit einem eigenen Gesetzentwurf eine Bundesratsinitiative starten.
Der entsprechende Entwurf sieht vor, dass die gerichtliche Entscheidung über die Anordnung der Sicherungsverwahrung künftig grundsätzlich erst kurz vor der anstehenden Entlassung eines besonders gefährlichen Straftäters fällt. Mackenroth sagte, dies erhöhe die Zuverlässigkeit der Gefährlichkeitsprognose und damit den Schutz der Bevölkerung vor solchen Personen. [mehr …]
Hessischer Rundfunk online, 26. Jan. 2009
Linsengericht (HE): Besorgte Bürger atmen auf
Seit seiner Entlassung aus dem Gefängnis Mitte Dezember hat ein Straftäter sein Heimatdorf im Main-Kinzig-Kreis in Angst versetzt – allein durch seine Anwesenheit. Nun wurde der Vergewaltiger in die Psychiatrie eingewiesen.
Der Mann hatte nach hr-Informationen seine Eltern angegriffen. Es habe einen Fall von häuslicher Gewalt gegeben, bestätigte die Polizei Südosthessen in Offenbach am Montag dem hr auf Nachfrage. Einzelheiten wollte sie nicht nennen. Der Vorgang habe sich bereits am vergangenen Dienstag ereignet. Der Mann wurde aufgrund einer richterlichen Anordnung in einer Psychiatrie untergebracht. Für wie lange, ist nicht bekannt.
Die Bewohner von Großenhausen, einem Ortsteil von Linsengericht im Main-Kinzig-Kreis, waren nach der Rückkehr des 37-Jährigen Mitte Dezember auf die Barrikaden gegangen. Angst um die Sicherheit von Kindern und Frauen trieb drei Tage vor Weihnachten rund 150 Bürger zu einer Demonstration auf die Straße. [mehr …]
→ Frühere Meldung:
[Entlassung eines Sexualstraftäters spaltet ein Dorf – 13.12.2008]
Frankfurter Rundschau, 13. Dez. 2008
Linsengericht (HE): Entlassung eines Sexualstraftäters spaltet ein Dorf
"Passt auf dem Schulweg auf!" Ein Familienvater aus Linsengericht hat seine beiden Töchter mit den gleichen Worten verabschiedet wie immer. Doch gestern Morgen hatten sie eine ganz andere Bedeutung, sagt der Mann aus dem Ortsteil Großenhausen. Seit am Mittwochnachmittag ein Sexualstraftäter nach der Haft in sein Heimatdorf zurückgekehrt ist, fühlen sich viele in dem 1500-Einwohner-Ort im Vorspessart hilflos. "Es ist ein beklemmendes und belastendes Gefühl", beschreibt es einer.
Der 37-Jährige, der mehr als zehn Jahre in Haft war, ist mit einem großen Polizeiaufgebot und einer Horde von Kamerateams angerückt. Nun weiß niemand mehr, was er sagen oder fühlen soll. Auch der Medienrummel hat das Ortsbild nachhaltig erschüttert. "Wir hätten uns etwas mehr Sensibilität erhofft", sagt ein Dorfbewohner. "Deutschlands gefährlichster Sexverbrecher frei", titelte die Bild-Zeitung. Solche Schlagzeilen wollte offenbar keiner. "Das heizt die Hysterie und das Unsicherheitgefühl in der Bevölkerung erst richtig an", schimpft Oberstaatsanwalt Jörg Bannach. Man habe es eben "nicht mit einem typischen Sexualstraftäter zu tun, der hinter dem Busch lauert." [mehr …]
→ Weitere Meldung:
[Demo gegen Sexualstraftäter – Hessischer Rundfunk, 21.12.]
Süddeutsche Zeitung, 6. Nov. 2008
Nürnberg (BY): Auch Dieb soll »drin bleiben – und zwar für immer«
München/Nürnberg – Der 63-jährige Helmut Sieber, der seit fast 22 Jahren im Gefängnis sitzt, muss weiter auf seine längst überfällige Entlassung warten. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat jetzt erneut ein psychiatrisches Sachverständigengutachten über Sieber in Auftrag gegeben. Der Gutachter soll zu der Frage Stellung nehmen, "ob bei dem Untergebrachten keine Gefahr mehr besteht, dass dessen durch die Taten zu Tage getretene Gefährlichkeit fortbesteht". Die Anfertigung eines solchen Gutachtens dauert erfahrungsgemäß mindestens drei Monate.
Helmut Sieber wurde 1989 wegen Diebstahls zu neun Jahren Freiheitsstrafe und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Nach dem Gesetz und nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf die Sicherungsverwahrung bei gewaltfreien Eigentumsdelikten höchstens zehn Jahre dauern. Eine längere Verwahrungsdauer ist nur zulässig, wenn die Gefahr besteht, dass der Gefangene in Freiheit Taten begehen würde, "durch welche die Opfer seelisch und körperlich schwer geschädigt würden". Im Falle Siebers hatte der Münchner Gerichtspsychiater Norbert Nedopil diese Gefahr ausdrücklich verneint. […]
Trotzdem verweigerte das Oberlandesgericht Nürnberg dem 63-Jährigen die Entlassung und verfügte eine Fortdauer der Sicherungsverwahrung. Die Richter erörterten das hypothetische Szenario, dass Sieber, falls er nach seiner Entlassung wieder einen Einbruch begehen sollte, auf frischer Tat ertappt würde. Dann, so das Oberlandesgericht, werde er sicherlich notfalls auch mit Gewalt versuchen, sich einer Festnahme zu entziehen. Dabei könne es dann auch zu schweren körperlichen oder seelischen Schäden bei Polizeibeamten kommen. [mehr …]
Informationsdienst Wissenschaft, 10. Sept. 2008
Ruhr-Universität Bochum: Nachträgliche Sicherungsverwahrung ein Flop
Die populistische Forderung nach dem "Wegschließen für immer" von Straftätern hat zur Folge, dass immer mehr Menschen unberechtigt auf Dauer inhaftiert werden. Zu diesem Ergebnis kommen Bochumer Kriminologen in einer Studie, für die sie 89 Fälle auswerteten. Nach ihren Ergebnissen ist die Wahrscheinlichkeit, dass die als "besonders gefährlich" eingestuften Gefangenen erneut Straftaten begehen, wesentlich geringer als die Öffentlichkeit, aber auch die Gutachter glauben. Untersucht wurde die Rückfälligkeit von Gefangenen, gegen die nachträgliche Sicherungsverwahrung (nach § 66b StGB) beantragt worden war, die von den Gerichten aber aus rechtlichen Gründen abgelehnt wurde. "Die im Juli 2004 eingeführte nachträgliche Sicherungsverwahrung ist rechtsstaatlich äußerst fragwürdig, weil dadurch in das ursprüngliche Urteil eingegriffen wird", sagte Prof. Dr. Thomas Feltes. "Nun droht die Regelung aber auch unter tatsächlichen und kriminalpolitischen Gesichtspunkten zu einem 'Flop' zu werden". [mehr …]
→ Antwort aus der Politik:
[Merk: Nachträgliche SV kein Flop – JuraForum.de, 11.09.]
die Tageszeitung, Nord, 17. Aug 2008
Bremen: Interview mit Johannes Feest über Sicherungsverwahrung und -hysterie
In Hamburg hat sich die Zahl der Häftlinge in Sicherungsverwahrung in zehn Jahren verdreifacht. Damit ist der Stadtstaat bundesweit Spitzenreiter. Der Bremer Kriminologe Johannes Feest über die Folgen der Sicherheitshysterie.
Herr Feest, warum ist die Zahl der Häftlinge in Sicherungsverwahrung gerade in Hamburg so gestiegen?
Johannes Feest: Die Zahlen sind in allen Bundesländern gestiegen – aber Hamburg ist deswegen speziell, weil es schon vor zehn Jahren sowohl relativ als auch absolut an der Spitze lag. Die Frage ist im Grunde ein Forschungsproblem, bei dem man sich genau ansehen müsste, warum in Hamburg 22 Häftlinge in Sicherungsverwahrung einsitzen und in Schleswig-Holstein 15. Aber ich habe zumindest Hypothesen. [mehr …]
Ostthüringer Zeitung, 17. Juni 2008
Berlin: Koalition zieht Gesetzesvorhaben trotz Expertenwarnungen durch
Berlin In Extremfällen sollen junge Straftäter für immer weggesperrt werden können. Nach der Verbüßung einer Jugendstrafe werden sie nicht aus dem Gefängnis entlassen.
Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den der Bundestag nach dem Willen der großen Koalition am Freitag beschließen soll. Das bestätigte SPD-Rechtsexperte Joachim Stünker gestern der OTZ. Erstmals wird die so genannte nachträgliche Sicherungsverwahrung auf das Jungendstrafrecht ausgeweitet.
"Das läuft auf eine Vorsorgehaft ohne Taten hinaus, dann gibt es keinen Halt mehr", beklagte der Grünen-Rechtspolitiker Jerzy Montag gegenüber der OTZ. Die Koalition sei auf einem völlig falschen Wege: "Das ist ein Feld für Populisten", sagte Montag. [mehr …]
→ Weitere Artikel:
[Sicherungsverwahrung für Jugendliche – heute im bundestag, 18.06.]
[Bundestag verabschiedet nachträgliche SV … – BM für Justiz, 20.06.]
→ [Expertenanhörung im Rechtsausschuss – 28.05.]
Deutscher Bundestag, 23. Mai 2008
Berlin: Anhörung zu Gesetzentwurf (nachträgliche SV im Jugendstrafrecht)
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung bei verurteilten Jugendstraftätern steht am Mittwoch (28. Mai 2008, 14.00 Uhr, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.300) im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses. Eingeladen sind acht Experten, darunter Richter, Strafrechtler und der Leiter einer Jugendarrestanstalt.
Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit hätten gezeigt, heißt es in dem Entwurf, dass auch junge Straftäter trotz Verbüßung einer mehrjährigen Haftstrafe wegen schwerer Verbrechen weiterhin für andere Menschen in hohem Maße gefährlich seien können. Die Bundesregierung will deshalb auch bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht die nachträgliche Anordnung einer Sicherungsverwahrung ermöglichen, wenn die Tat mit einer schweren körperlichen oder seelischen Schädigung oder Gefährdung des Opfers verbunden war und wegen ihr eine Jugendstrafe von mindestens sieben Jahren verhängt wurde. [mehr …]
Liste der Sachverständigen
– Christine Graebsch, Lehrbeauftragte, Universität Bremen
– Prof. Dr. iur. Jörg Kinzig, Universität Tübingen
– Matthias Konopka, Leiter der JVA Straubing
– Prof. em. Dr. iur. Arthur Kreuzer, Fernwald
– Edwin Pütz, Leiter der Jugendarrestanstalt Düsseldorf
– Dr. Gerhard Schäfer, Vors. Richter a.D. (BGH), Stuttgart
– Dr. med. Dieter Seifert, PD, Universität Duisburg-Essen
– Thomas Ullenbruch, Richter am AG Emmendingen
→ Weitere Links:
[Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drs. 16/6562]
[Stellungnahmen der Sachverständigen]
→ Bericht über die Anhörung:
[Experten mehrheitlich gegen Entwurf – heute im bundestag, 28.05.]
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