Planungsbeirat
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Chance der Einflussnahme

Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit der Bauplanung einer forensischen Klinik für Herne begonnen. Grundlage ist das Maßregelvollzugsgesetz NRW (MRVG) vom 15. Juni 1999, in der Fassung der Änderung vom 11. Juni 2002. Gegen das Projekt wurde von der Stadt Herne Klage erhoben.

Wie der Rechtsstreit ausgehen wird, ist offen. Er verhindert jedoch nicht den Fortgang der konkreten Bauplanung. In diesem Zusammenhang hat der Landschaftsverband Westfalen-Lippe als zukünftiger Träger der Klinik die Berufung eines Planungsbeirates eingeleitet und die Stadt Herne aufgefordert Personen als Mitglieder zu bestimmen. Wegen des offenen Rechtsstreits erklärte der Rat der Stadt Herne jedoch, dies nicht zu tun.

Damit besteht für die Herner Bürgerschaft die Gefahr, dass sie im Falle eines Gerichtsentscheides zugunsten des Landes NRW an der Bauplanung, der konzeptionellen und organisatorischen Entwicklung der Klinik unbeteiligt bleibt. Nicht das Rechtsverfahren wird mit einer Planungsbeteiligung präjudiziert — wie die Stadt Herne erklärt —, sondern die Umwelt- und Bürgerverträglichkeit des Projektes!

Der Arbeitskreis Forensik setzt sich deshalb mit Entschiedenheit für die Beteiligung Herner Bürger, Organisationen und Institutionen am Planungsbeirat ein. Auf diesen Seiten bietet er Informationen an: über die rechtlichen Grundlagen und die Zusammensetzung eines Planungsbeirates, über die Planungsbeiräte an den anderen vorgesehenen Klinikstandorten (demnächst), über das in Herne diskutierte Für und Wider (demnächst) und über Stimmen zur Arbeit von Planungsbeiräten.